UnitedHealth bekommt bei einer zentralen Übernahme grünes Licht – allerdings um den Preis eines ungewöhnlich harten Auflagenpakets. Ein US-Bundesgericht hat den Vergleich mit dem Justizministerium (DOJ) zum Kauf von Amedisys abgesegnet, inklusive der größten je angeordneten Abspaltung ambulanter Gesundheitseinrichtungen. Für den Konzern ist das zugleich Chance im Wachstumsmarkt „Home Care“ und Mahnung, wie eng der regulatorische Rahmen geworden ist.

Historischer Vergleich mit harten Auflagen

Das Bezirksgericht in Maryland hat am 10. Dezember 2025 den Vergleich gebilligt, mit dem der kartellrechtliche Streit um die 3,3 Milliarden US‑Dollar schwere Amedisys-Übernahme beendet wird. Damit darf UnitedHealth den Zukauf im Grundsatz abschließen – muss aber große Teile des Geschäfts abgeben.

Kern des Vergleichs ist eine umfangreiche Veräußerungspflicht:

  • Mindestens 164 Standorte im Bereich Home Health und Hospiz in 19 US-Bundesstaaten
  • Einschließlich einer angebundenen Palliativ-Einrichtung
  • Zusätzliche acht Standorte, falls bestimmte verbundene Einrichtungen keine separate Genehmigung erhalten

Diese Standorte stehen für rund 528 Millionen US‑Dollar Jahresumsatz und bilden damit die umfangreichste Abspaltung ambulanter Gesundheitsdienste, die je zur Beilegung eines Fusionsverfahrens angeordnet wurde. Ein vom Gericht bestellter Monitor überwacht den gesamten Prozess und die Einhaltung der Vorgaben aus dem Vergleich.

Das DOJ wertet den Deal als Erfolg für den Wettbewerb im Gesundheitsmarkt. Vertreter des Justizministeriums betonen, dass die Maßnahmen den Wettbewerb „dort sichern sollen, wo er für Familien am wichtigsten ist“ – bei der Gesundheitsversorgung.

Amedisys unter Druck wegen Falschangaben

Neben den strukturellen Auflagen enthält der Vergleich auch eine empfindliche Sanktion gegen Amedisys selbst. Das Unternehmen muss 1,1 Millionen US‑Dollar Strafe zahlen, weil es im Fusionsprüfverfahren unter dem Hart-Scott-Rodino-Gesetz eine falsche Vollständigkeitserklärung abgegeben hatte.

Hintergrund sind Unregelmäßigkeiten bei der sogenannten Second Request:
Amedisys hatte im Dezember 2023 gegenüber dem DOJ erklärt, die geforderten Dokumente weitgehend vorgelegt zu haben. Gleichzeitig waren dem Management Probleme im E-Mail-Archivsystem bekannt, die ausgerechnet die Monate Mai und Juni 2023 betrafen – also die Phase der Fusionsverhandlungen.

Nachdem die Mängel aufgefallen waren, lieferte Amedisys nachträglich rund 2,5 Millionen zusätzliche Dokumente und verdoppelte damit seine ursprüngliche Einreichung von etwa 2,3 Millionen Unterlagen. Laut DOJ ist es das erste Mal, dass für eine solche Art von Verstoß gegen das HSR-Gesetz eine Geldbuße verhängt wird. Zusätzlich muss Amedisys ein erweitertes Kartell-Compliance-Training für Führungskräfte im Konzern und in den Regionen einführen.

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Langer Weg zur Genehmigung

Der Weg zu dieser Einigung war lang. UnitedHealth und Amedisys hatten ihre HSR-Unterlagen bereits im Juli 2023 eingereicht, im August 2023 folgten vertiefte Informationsanforderungen des DOJ (Second Requests). Im November 2024 zogen das Justizministerium und mehrere Bundesstaaten – darunter Maryland, Illinois, New Jersey und New York – vor Gericht, um die Fusion komplett zu stoppen.

Die Behörden warnten, der Zusammenschluss würde den Wettbewerb in der häuslichen Krankenpflege, in Hospizdiensten und auf den lokalen Arbeitsmärkten für Pflegepersonal deutlich schwächen. Der Druck war zusätzlich hoch, weil UnitedHealth 2023 bereits den Home-Health-Rivalen LHC Group übernommen hatte – Amedisys wäre damit der zweite große Baustein in diesem Segment.

Mit der nun gefundenen Lösung akzeptieren die Behörden zwar die Marktlogik hinter der Übernahme, ziehen aber eine harte Linie: Wachstum ja, aber nur unter klaren strukturellen Einschränkungen und mit strenger Kontrolle.

Strategische Bedeutung für UnitedHealth

Trotz der einschneidenden Abspaltungen bleibt die Amedisys-Transaktion strategisch bedeutsam. UnitedHealth stärkt damit seine Sparte Optum Health im stark wachsenden Markt für Versorgung zu Hause. Ziel ist es, mehr Behandlungen aus Kliniken in den häuslichen Bereich zu verlagern, Kostenvorteile zu heben und Patienten länger im eigenen Versorgungsökosystem zu halten.

Dass UnitedHealth bereit ist, über 160 Standorte abzugeben, zeigt, wie hoch das Management den Wert der restlichen Amedisys-Aktivitäten und des Know-hows einschätzt. Die Integration folgt zudem auf die Übernahme von LHC Group und fügt sich damit in eine klare Expansionslinie im Home-Care-Geschäft ein.

Operativ traut sich der Konzern nach den Q3-Zahlen im Oktober mehr zu: Für 2025 wurde die Prognose für den bereinigten Gewinn je Aktie auf mindestens 16,25 US‑Dollar angehoben. Das Management stellt zugleich „beschleunigtes Wachstum 2026“ in Aussicht – trotz Belastungen durch höhere Kosten in Medicare Advantage und anhaltende Regulierungsthemen.

An der Börse spiegelt sich diese Zuversicht bisher nur begrenzt wider. Der Kurs liegt mit rund 280 Euro derzeit deutlich unter dem Jahresanfangsniveau; seit Januar ergibt sich ein Rückgang von knapp 43 Prozent.

Ausblick: Integration unter Aufsicht

Mit der gerichtlichen Zustimmung zum Vergleich kann UnitedHealth die Amedisys-Übernahme nun bis zum Vollzug vorantreiben, muss parallel aber die umfangreichen Verkäufe organisieren. Entscheidend wird sein, wie schnell geeignete Käufer für die mehr als 164 betroffenen Standorte gefunden werden und zu welchen Konditionen die Transaktionen erfolgen.

Gleichzeitig bleibt das Umfeld anspruchsvoll. Neben der Integration von Amedisys und der Divestitures stehen mehrere Themen auf der Agenda: die weitere Entwicklung der Kostenquoten in Medicare Advantage, die geplanten Beitragsanpassungen für 2026, der laufende DOJ-Blick auf Abrechnungspraktiken sowie die Auswirkungen von Prämienerhöhungen um 20 bis 30 Prozent im Jahr 2025 auf Wachstum und Kundenbindung.

Ein wichtiger nächster Meilenstein ist der Q4-Bericht Mitte Januar 2026. Dann dürfte das Management erstmals konkreter darstellen, wie die Amedisys-Integration, das Divestiture-Programm und der Ergebnisplan für 2026 zusammenspielen sollen.

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