Grasser-Prozesss - OGH entscheidet über Ersturteil / OGH-Richtersenat urteilt über Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen - Urteilsverkündung am Dienstag ab 10.00 Uhr - Prozessbeobachter erwarten längeren Urteilsspruch
Der Oberste Gerichtshof (OGH) verkündet am Dienstag ab 10.00 Uhr seine Entscheidung in der Causa Buwog & Co. über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten. Der OGH entscheidet unter anderem, ob Grasser in Haft muss oder nicht. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens erwarten Prozessbeobachter einen längeren Urteilsspruch.
Unter anderem wurde Grasser als Hauptangeklagter wegen der Verbrechen der Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte sowie der Vergehen der Beweismittelfälschung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik ging es um drei Causen und entsprechende Zahlungsflüsse in Millionenhöhe: um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an die Immofinanz im Jahr 2004, die Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower und die Telekom-Affäre. "Dieses Verfahren ist für mich zur Höchststrafe geworden", sagte Grasser vergangenen Freitag bei der OGH-Verhandlung. Er kritisierte die lange Verfahrensdauer und den Anschein der Befangenheit der Erstrichterin. Die Generalprokuratur als OGH-Beraterin konnte die von der Verteidigung vorgebrachten "zahlreichen behaupteten Verfahrensmängel" im Buwog-Verfahren nicht nachvollziehen.
cri/hel
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2
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