Die britische Finanzaufsicht FCA will die Beratungsbranche grundlegend umkrempeln. Ihre am Dienstag vorgestellten Pläne zielen darauf ab, Millionen Verbrauchern mit einfachen Anlagebedürfnissen endlich Zugang zu professioneller Hilfe zu verschaffen. Kern der Reform sind flexiblere Prüfpflichten und ein neuer Rahmen für kostengünstige vereinfachte Beratung.

Schluss mit dem starren Jahresrhythmus

Eine der wichtigsten Neuerungen: Die Pflicht zu jährlichen Eignungsprüfungen für laufende Beratungsmandate soll fallen. Bisher müssen Berater die Angemessenheit ihrer Empfehlungen alle zwölf Monate überprüfen – ein Prozess, den die Branche oft als teuren Bürokratieakt kritisiert.

Künftig sollen die Intervalle flexibel an die individuelle Situation des Kunden angepasst werden können. Das entlastet die Beratungshäuser operativ und könnte die Kosten für Verbraucher senken. Die Aufsicht warnt jedoch: Die neue Flexibilität ist keine Lizenz zum Kostensparen. Die Firmen müssen unter der Consumer Duty weiterhin robust überwachen, ob ihre Gebühren im Verhältnis zum gebotenen Mehrwert stehen.

Neue Regeln für günstige Basisleistungen

Um die geschätzten 23 Millionen unterversorgten Anleger zu erreichen, schlägt die FCA einen klaren Rechtsrahmen für vereinfachte Beratung vor. Dieser soll die bisherigen, zersplitterten Vorgaben bündeln. Das Ziel: Berater sollen sicher und kostengünstig zu Einzelprodukten wie Aktien-ISAs oder einfachen Rentenkonsolidierungen raten können – ohne eine umfassende Analyse der gesamten Finanzlage des Kunden.

Die Reform sieht vor, die bestehenden Spielräume in den Eignungsregeln zu klären. Für einfache Fälle soll „ausreichend“ statt „erschöpfend“ Informationen gesammelt werden. Auch die Beratungsdokumente sollen kürzer und verbraucherfreundlicher werden. „Unterstützung bei wichtigen Finanzentscheidungen war für zu viele Menschen unerreichbar“, sagte FCA-Vizechefin Sarah Pritchard. Ein Markt mit hochwertiger, günstiger Basisleistung neben umfassender Beratung könne das ändern.

Kommissionen im Visier, Qualitätsstandards bleiben

Parallel dazu startet die Behörde eine Debatte über die Zukunft der Trail Commission, also laufender Provisionszahlungen. Es geht darum, veraltete Vergütungsmodelle zu modernisieren, die Verbrauchern schaden könnten. Die aktuellen Regeln zur Beratervergütung – das Prinzip vereinbarter Gebühren statt produktgebundener Provisionen – bleiben zunächst unverändert.

Wichtig für die Branche: Die Qualifikationsanforderungen für Finanzberater werden nicht gesenkt. Der Prozess wird effizienter, aber das fachliche Niveau und der Verbraucherschutz bleiben erhalten. Die FCA lehnt auch weiterhin Quersubventionierung ab. Die Kosten für vereinfachte Beratung müssen transparent ausgewiesen werden.

Startschuss für neues Unterstützungsmodell im April

Die Vorschläge fallen zeitlich mit dem Start des Targeted Support-Regimes am 6. April zusammen. Dieses erlaubt es Firmen, bestimmten Verbrauchergruppen basierend auf gemeinsamen Merkmalen Produkte vorzuschlagen. Es schließt die Lücke zwischen allgemeiner Information und vollwertiger Beratung. Besonders Rentensparer und Kleinanleger dürften profitieren.

Branchenexperten wie Simon Harrington vom Verband PIMFA begrüßen die Pläne. Die Flexibilität bei den Prüfintervallen werde Innovationen und neue Angebote für verschiedene Kundengruppen fördern, so Harrington. Die Kombination aus Targeted Support und vereinfachter Beratung könnte die Art, wie Briten mit Finanzdienstleistungen interagieren, grundlegend verändern.

Hintergrund: Zu viel Geld liegt brach

Treibende Kraft hinter der Reform sind besorgniserregende Daten: Eine Umfrage der FCA zeigte 2024, dass 61 % der Erwachsenen mit mehr als 10.000 Pfund (rund 11.700 Euro) investierbarem Vermögen den Großteil davon auf dem Girokonto parken. Die Aufsicht sieht darin eine vertane Chance für die langfristige finanzielle Resilienz der Verbraucher.

Die Konsultation zu den Vorschlägen läuft bis zum 22. Mai. Anschließend will die FCA finale Regeln veröffentbeiten, die voraussichtlich Ende 2026 oder 2027 in Kraft treten. Für Berater bedeutet das: Sie müssen ihre Service-Modelle und Gebührenstrukturen überprüfen. Die Botschaft der Aufsicht ist klar: Die Ära, in der Beratung ein Luxusdienst für Wohlhabende war, neigt sich dem Ende zu. Der Erfolg wird sich daran messen, ob aus vorsichtigen Sparern zuversichtliche Langfristanleger werden – bei unverändert hohem Verbraucherschutz.