EU-Lieferkettengesetz: Brüssel schrautet Regeln deutlich zurück
Die EU hat ihr umstrittenes Lieferkettengesetz massiv entschärft. Nur noch Großkonzerne müssen die strengen Sorgfaltspflichten ab 2029 umsetzen – deutsche Firmen atmen auf.
Die Entscheidung fiel im Rahmen des sogenannten „Omnibus I“-Pakets zur Entbürokratisierung. Die nun veröffentlichte Richtlinie (EU) 2026/470 ändert die ursprüngliche Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) grundlegend. Kernziele wie der Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten bleiben zwar bestehen. Doch der Kreis der betroffenen Unternehmen schrumpft dramatisch, und die Fristen werden nach hinten verschoben. Ein Sieg für die Wirtschaftslobby – und ein Rückschlag für Klimaschützer.
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Weniger Bürokratie, weniger Unternehmen im Fokus
Die Neuregelung markiert einen klaren politischen Kurswechsel. Nach monatelangen Debatten setzten sich die Befürworter einer Vereinfachung durch. Die Folge: Die Hürden für die Anwendung der Richtlinie wurden deutlich angehoben.
- Neue Schwellenwerte: Statt wie ursprünglich geplant für Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz gilt die CSDDD jetzt nur noch für Riesenunternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro.
- Entlastung für den Mittelstand: Diese Anhebung bedeutet, dass in Deutschland nur noch ein Bruchteil der zunächst ins Visier genommenen Unternehmen betroffen sein wird. Vor allem der deutsche Mittelstand und viele DAX-Konzerne fallen damit vorerst aus dem Regelungsbereich.
- Mehr Zeit zur Umsetzung: Auch der Zeitplan wurde gestreckt. Die EU-Staaten haben nun bis Juli 2028 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu gießen. Für die Unternehmen selbst beginnen die Pflichten erst ab Juli 2029. Die ersten Berichte müssen sogar erst für Geschäftsjahre ab 2030 vorgelegt werden.
Deutsche Anpassung: LkSG-Novelle steht bevor
Die Änderungen auf EU-Ebene ziehen direkte Konsequenzen für Deutschland nach sich. Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) muss nun angepasst werden, um mit den europäischen Vorgaben harmonisiert zu werden.
Bereits im Herbst 2025 hatte die Bundesregierung eine Entlastungsnovelle auf den Weg gebracht, die unter anderem die jährliche Berichtspflicht abschaffen sollte. Diese wird voraussichtlich Anfang 2026 vom Bundestag verabschiedet. Die neuen EU-Regeln könnten nun weitere Nachjustierungen erforderlich machen. Ziel ist eine kohärente Rechtslage ohne Doppelbelastungen für die Unternehmen.
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Klimaplan gestrichen, Haftung bleibt
Trotz der großzügigen Ausnahmen bleiben für die betroffenen Großkonzerne zentrale Pflichten bestehen. Sie müssen Risikomanagementsysteme einrichten, Analysen durchführen und Abhilfemaßnahmen ergreifen. Ein Punkt fällt jedoch besonders ins Auge: Gestrichen wurde die Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines Klimaplans zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad.
Kritiker werten dies als herben Rückschlag für den Klimaschutz in globalen Wertschöpfungsketten. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Pariser Ziele entfällt damit.
Unverändert bleibt dagegen ein anderer, für Unternehmen kritischer Punkt: die zivilrechtliche Haftung. Wer seine Sorgfaltspflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt und damit Schäden verursacht, kann weiterhin vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Das ist ein entscheidender Unterschied zum deutschen LkSG, das eine solche Haftung bislang ausschließt. Zusätzlich drohen Bußgelder von bis zu drei Prozent des weltweiten Umsatzes.
Zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Verantwortung
Die Aufweichung der CSDDD ist symptomatisch für einen grundlegenden Konflikt in der EU-Politik. Soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im Vordergrund stehen oder die ambitionierte Regulierung für mehr Nachhaltigkeit?
Wirtschaftsverbände begrüßen die Entscheidung als überfällige Entlastung in schwierigen Zeiten. Sie argumentieren, dass zu strenge Regeln vor allem kleinere Zulieferer in der Kette belasten und europäische Firmen im globalen Wettbewerb benachteiligen würden.
Menschenrechts- und Umweltorganisationen laufen dagegen Sturm. Sie befürchten einen „Wettlauf nach unten“ bei Standards und kritisieren, dass die Richtlinie damit ihren eigentlichen Zweck verfehle. Die Debatte zeigt: Der Spagat zwischen ökonomischen Interessen und ethischer Unternehmensführung bleibt eine Daueraufgabe für die europäische Politik.








