EFRAG startet freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard nach CSRD-Entlastung
Die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung steht vor einem strategischen Wendepunkt. Nachdem eine neue Richtlinie 90 Prozent der Unternehmen von der Pflicht befreit hat, schafft die EU nun einen freiwilligen Rahmen für den Mittelstand. Das Ziel: eine Zersplitterung der Daten im Binnenmarkt verhindern.
Vom Zwang zur freiwilligen Basis
Die Spielregeln änderten sich mit der Omnibus-I-Richtlinie, die am 18. März 2026 in Kraft trat. Sie zog die Schwelle für die Pflichtberichterstattung massiv hoch. Jetzt gilt die volle Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nur noch für Großunternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Die ursprünglichen Grenzen von 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro sind Geschichte.
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Als Reaktion darauf startete die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) diese Woche eine Konsultation. Sie will einen freiwilligen Standard (VS) für Unternehmen mit 250 bis 1.000 Beschäftigten entwickeln. Diese Firmen sind zwar rechtlich entlastet, stehen aber weiter unter Druck von großen Kunden und Banken, die standardisierte ESG-Daten fordern. Der neue Standard soll einen „Safe Harbor“ bieten – eine einfachere, aber anerkannte Berichterstattung ohne den vollen Aufwand der europäischen Standards (ESRS).
Experten warnen vor Rückschritt
Parallel warnte die Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) vor einem Absinken unter globale Mindeststandards. Durch die Vereinfachung der ESRS wurden über 60 Prozent der bisher verpflichtenden Datenpunkte gestrichen. Das könnte die EU hinter die Vorgaben des International Sustainability Standards Board (ISSB) zurückfallen lassen.
Die PSF-Experten drängen auf eine stärkere Verknüpfung mit der EU-Taxonomie. Sie fordern, dass Unternehmen messbare Finanzdaten – etwa Ausgaben für grüne Investitionen (CapEx/OpEx) – direkt in ihre Klimapläne integrieren. So soll aus wohlklingenden Absichtserklärungen überprüfbares Handeln werden. Die PSF kritisiert auch, dass die Szenarioanalyse nun oft optional ist. Das erschwere Investoren die Bewertung langfristiger Klimarisiken.
Straffer Zeitplan bis September
Die Uhr tickt für die EU-Kommission. Sie muss die überarbeiteten ESRS bis zum 18. September 2026 per delegiertem Rechtsakt verabschieden. Diese sechs Monate sollen Planungssicherheit für die Berichte zum Geschäftsjahr 2027 schaffen.
Für Pionierunternehmen, die bereits nach CSRD berichten, gibt es Übergangsregeln. Mitgliedstaaten können sie für 2025 und 2026 von Pflichten entbinden, wenn sie die neuen, höheren Schwellen nicht mehr erreichen. Doch erste Berichte zeigen: Viele Firmen bleiben bei ihren bisherigen Offenlegungen. Sie wollen dem Kapitalmarkt keinen Rückzug aus ihren Nachhaltigkeitszielen signalisieren.
Neue Zweiklassengesellschaft und globale Folgen
Die Reform schafft eine zweistufige Berichtslandschaft. Während Großkonzerne sich mit straffen, aber anspruchsvollen Regeln befassen, hat der Mittelstand eine strategische Wahl. Analysten beobachten einen starken „Trickle-Down-Effekt“. Selbst ohne gesetzliche Pflicht wird Nachhaltigkeitsdata in Lieferketten der Auto-, Chemie- und Energiebranche zur Vertragsvoraussetzung.
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Die Richtlinie präzisiert auch die Regeln für Nicht-EU-Mutterkonzerne. Sie sind nur betroffen, wenn sie zwei Jahre in Folge mehr als 450 Millionen Euro Umsatz in der EU erzielen und eine Tochter mit über 200 Millionen Euro Umsatz haben. Diese Einschränkung der extraterritorialen Reichweite soll die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Transparency-Experten kritisieren sie jedoch als Schlupfloch für globale Konzerne mit fragmentierten EU-Aktivitäten.
Ausblick: Nationale Umsetzung entscheidend
Die nächsten zwölf Monate werden von nationaler Umsetzung geprägt. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit, die Omnibus-Änderungen in nationales Recht zu gießen. Länder wie Österreich und Dänemark setzen die höheren Schwellen bereits zügig um. Andere prüfen noch, ob sie strengere Transparenzregeln beibehalten.
Die Reaktionen auf den EFRAG-Vorstoß sind verhalten optimistisch. Wirtschaftsverbände begrüßen den freiwilligen Rahmen, der Kosten für individuelle Fragebögen senken könnte. Umweltgruppen hingegen warnen: Weniger Pflichtberichte könnten massive Datenlücken im Übergang zur Kreislaufwirtschaft reißen. Bis zum September-Stichtag muss die Kommission beweisen, dass sie Bürokratieabbau und hochwertige, vergleichbare Daten in Einklang bringen kann.








