Die EU hat ihre Regeln für nachhaltige Lieferketten deutlich entschärft. Mit der Omnibus-I-Änderungsrichtlinie, die am 18. März in Kraft trat, reduziert Brüssel die bürokratische Last für Unternehmen massiv. Die ursprünglich geplante strenge Überwachung von Menschenrechten und Umweltstandards weicht einem schlankeren Modell. Was bedeutet dieser strategische Schwenk für die Wettbewerbsfähigkeit Europas – und für die globale Verantwortung seiner Konzerne?

Radikale Entlastung: Die neue 5.000-Mitarbeiter-Schwelle

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Der Kern der Entlastung ist eine drastische Anhebung der Schwellenwerte. Statt wie ursprünglich geplant für Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz gilt die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) jetzt nur noch für Großkonzerne mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 1,5 Milliarden Euro.

Diese Änderung hat massive Folgen: Schätzungen zufolge entfallen damit 70 bis 90 Prozent der zunächst ins Visier genommenen Unternehmen aus der direkten Pflicht. Für den deutschen Mittelstand und viele internationale Firmen wird die Richtlinie so vom direkten Regulierungsdruck zu einem indirekten Hebel. Sie sind zwar nicht mehr gesetzlich verpflichtet, eigene Due-Diligence-Systeme aufzubauen, werden aber wahrscheinlich Anforderungen ihrer größeren Geschäftspartner weitergeben müssen.

Für Nicht-EU-Firmen gilt derselbe hohe Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro Umsatz innerhalb der EU. Juristen warnen vor einem „regulatorischen Vakuum“ für kleinere internationale Player, das zu unfairen Wettbewerbsbedingungen führen könnte.

Klimapläne und Haftung: Die „Zähne“ der Richtlinie fehlen

Ein weiterer zentraler Punkt der Aufweichung betrifft konkrete Handlungspflichten. So wurde die verbindliche Vorgabe gestrichen, dass Unternehmen einen Klima-Transformationsplan verabschieden und umsetzen müssen, der ihr Geschäftsmodell mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens in Einklang bringt.

Zwar müssen Konzerne weiterhin über ihre Klimastrategien im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSDR) berichten. Der Wegfall der verbindlichen Umsetzungspflicht unter der CSDDD verringert jedoch das Klagerisiko erheblich. Für Geschädigte wird es deutlich schwieriger, Unternehmen wegen verfehlter Klimaziele zu verklagen.

Ebenso folgenreich ist der Verzicht auf ein EU-weit harmonisiertes Zivilhaftungsregime. Statt einer einheitlichen europäischen Regelung bleibt die Haftung bei Menschenrechts- oder Umweltverstößen nun den nationalen Gesetzen überlassen. Experten befürchten eine rechtliche Zersplitterung in Europa und „Forum Shopping“, bei dem Kläger die für sie günstigste Gerichtsbarkeit aussuchen.

Deutschland passt sein Lieferkettengesetz an

Die Aufweichung auf EU-Ebene hat direkte Auswirkungen auf nationale Gesetze wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Die Bundesregierung arbeitet bereits an einer Angleichung an die lascheren EU-Standards. Berichten zufolge sollen sogar rückwirkend Meldepflichten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab Januar 2023 gestrichen werden.

Die Wirtschaft begrüßt diese Schritte als notwendige Entlastung. Kritiker hingegen warnen, dass der Fortschritt bei der Lieferkettentransparenz der letzten drei Jahre damit untergraben werden könnte. Der deutsche Fokus verlagert sich nun von umfassender Berichterstattung auf die Verhinderung „schwerwiegender“ Verstöße. Dieses Modell könnte für andere EU-Staaten zum Vorbild einer Minimal-Regulierung werden.

Wettbewerbsfähigkeit gegen Verantwortung: Ein Sieg des Lobbyings?

Die Entwicklung wird als klarer Erfolg für Wirtschaftsverbände gewertet. Sie hatten argumentiert, die ursprüngliche CSDDD hätte europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb mit US-amerikanischen und chinesischen Konkurrenten benachteiligt. Mit der Deckelung von Strafen auf 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes und einer verlängerten Umsetzungsfrist bis 2029 priorisiert die EU offenbar die wirtschaftliche Resilienz.

Die Reaktionen der Märkte sind gemischt. Während reduzierte Compliance-Kosten die Bewertungen großer Konzerne stützen könnten, sorgen sich institutionelle Anleger um eine „Datenlücke“. Ohne harmonisierte Haftungsregeln und verbindliche Transformationspläne wird die Bewertung langfristiger Nachhaltigkeitsrisiken schwieriger. Die Richtlinie enthält jedoch Überprüfungsklauseln – eine Verschärfung im kommenden Jahrzehnt bleibt möglich, falls die freiwillige Compliance als unzureichend bewertet wird.

Der Weg bis 2029: Eine lange Schonfrist

Bis Juli 2028 haben die Mitgliedstaaten Zeit, die abgeschwächte CSDDD in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission wird in dieser Phase Leitlinien zur Konkretisierung offener Fragen veröffentlichen.

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Die erste Welle der betroffenen Großkonzerne muss die neuen Maßnahmen erst ab Juli 2029 vollständig einhalten. Diese lange Schonfrist gibt den größten Playern Zeit, ihre Systeme anzupassen. Juristen raten dennoch zur Vorbereitung: Die Berichtspflichten der CSRD bleiben bestehen und überschneiden sich oft mit den Datenanforderungen der CSDDD.

Trotz der abgeschwächten Richtlinie bleiben die rechtlichen und reputativen Risiken bei schweren Verstößen hoch. Der regulatorische Mindeststandard wurde zwar gesenkt, die Erwartung an unternehmerische Verantwortung in der globalisierten Wirtschaft bleibt jedoch bestehen. Die Frage ist nur, wie verbindlich sie durchgesetzt wird.