Deutschland lockert Förderung für klimafreundlichen Neubau
Die Bundesregierung setzt neue Impulse für nachhaltiges Bauen. Sie verbessert die KfW-Förderung, startet eine neue Forschungsrunde und plant ein reformiertes Gebäudegesetz. Ziel ist es, den stockenden Wohnungsbau anzukurbeln und Klimaziele zu erreichen.
KfW senkt Zinsen für Effizienzhäuser deutlich
Seit Anfang März gelten deutlich bessere Konditionen für den „Klimafreundlichen Neubau“. Die KfW hat die Zinssätze für ihre Darlehen gesenkt. Für den Standard „Effizienzhaus 55“ liegt der effektive Jahreszins jetzt bei einem Prozent. Noch günstiger wird es für anspruchsvollere Projekte: Beim „Effizienzhaus 40“ startet der Zins bei 0,6 Prozent. Die Zinsbindung beträgt jeweils zehn Jahre.
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Die Förderung für das „Effizienzhaus 55“ war erst Mitte Dezember wiederaufgenommen worden. Seither wurden bereits rund 17.000 neue Wohneinheiten bewilligt. Die verbilligten Kredite sollen private und gewerbliche Investoren motivieren. Voraussetzung ist eine bereits vorliegende Baugenehmigung. Auch Kommunen erhalten höhere Zuschüsse für öffentliche Bauvorhaben.
„Zukunft Bau“ sucht Innovationen gegen hohe Kosten
Parallel startete eine neue Förderrunde des Innovationsprogramms „Zukunft Bau“. Das Bundesbauministerium und das Bundesinstitut für Bauwesen suchen Forschungsprojekte, die das Bauen nachhaltiger und bezahlbarer machen. Im Fokus stehen zwei große Herausforderungen: die Optimierung von Bauprozessen und die Anpassung an den Klimawandel.
Angesprochen sind interdisziplinäre Teams aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Praxis. Gemeinsam sollen sie neue Lösungen für steigende Kosten und den Ressourcenschutz entwickeln. Projektskizzen können bis zum 1. September eingereicht werden. Die Staatssekretäre betonen: Die Forschung muss den Weg in die praktische Anwendung finden.
Gebäudemodernisierungsgesetz soll GEG ablösen
Eine weitere wichtige Weichenstellung ist das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Es soll das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen und mehr Technologieoffenheit bringen. Ein zentraler Punkt: Die umstrittene 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll wegfallen.
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Stattdessen plant die Regierung eine schrittweise „Biotreppe“ für grüne Gase und Öle ab 2029. Das GMG soll bereits zum 1. Juli in Kraft treten. Damit würde die für Großstädte ab diesem Termin geltende Heizungspflicht verhindert. Die Kommunen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden, etwa bei der Erstellung kommunaler Wärmepläne.
Kommt jetzt der Schub für den Wohnungsbau?
Die Maßnahmen kommen zu einem kritischen Zeitpunkt. Hohe Material- und Finanzierungskosten haben den Neubau lange ausgebremst. Die günstigeren KfW-Kredite könnten jetzt Investitionen wieder rentabler machen. Branchenbeobachter hoffen auf mehr bezahlbaren Wohnraum und niedrigere Nebenkosten.
Die Gesetzesreform wird jedoch kontrovers diskutiert. Befürworter loben die größere Flexibilität für Bauherren. Kritiker fragen: Gefährdet der Wegfall der 65-Prozent-Regel die Klimaziele? Und führen Beimischungspflichten zu höheren Heizkosten? Die finale Ausgestaltung des GMG bleibt ein zentrales Streitthema.
Die verbesserten Fördermittel sind sofort abrufbar. Für das Forschungsprogramm läuft die Bewerbungsfrist bis September. Ob der angekündigte Impuls wirkt, hängt nun von der Bauwirtschaft und der finalen Gesetzgebung ab.








