CureVac ist nicht mehr an der Nasdaq gelistet. Nach Abschluss der Übernahme durch BioNTech gehört das mRNA-Unternehmen vollständig dem Käufer – und der Börsenhandel in der bisherigen Form ist damit Geschichte. Was heißt das konkret für frühere CureVac-Aktionäre?

Wichtige Punkte auf einen Blick:
- Delisting wirksam: am 16. Januar
- Übernahme: BioNTech ist nun Alleineigentümer
- Abfindung: über ein reines Aktientauschgeschäft (BioNTech-ADS)

Übernahme im Januar abgeschlossen

CureVac teilte Anfang Januar mit, dass die Umstrukturierung nach dem Tauschangebot von BioNTech für alle ausstehenden Stammaktien abgeschlossen ist. Infolge der Transaktion wurde BioNTech zum alleinigen Eigentümer der operativen Aktivitäten.

Im Zuge dessen informierte CureVac die Nasdaq Global Market über den Abschluss und beantragte die Aussetzung des Handels. Außerdem bat das Unternehmen die Nasdaq, bei der US-Börsenaufsicht SEC die formale Mitteilung zur Streichung von der Börsennotierung einzureichen. Das Delisting trat am 16. Januar in Kraft.

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Keine Streubesitzaktionäre mehr

Nach der Verschmelzung trat CureVac Merger B.V. als Rechtsnachfolgerin an die Stelle von CureVac. Öffentliche Aktionäre halten damit keine CureVac-Aktien mehr. Auch Anteilseigner, die ihre Aktien nicht in das Tauschangebot eingebracht hatten, erhielten im Rahmen der nachgelagerten Umstrukturierung die gleiche Gegenleistung wie teilnehmende Aktionäre.

Konditionen und nächste SEC-Schritte

Die Übernahme hatte BioNTech bereits im Juni 2025 angekündigt. Das Tauschangebot war als reines Aktiendeal strukturiert und bewertete jede CureVac-Aktie mit Gegenwerten von rund 5,46 US-Dollar in BioNTech American Depositary Shares (ADS). Das entsprach laut Angaben damals einer Prämie von 55% gegenüber dem dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs von CureVac.

Unterstützung kam zudem vom Großaktionär dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG. Zusammen mit weiteren Aktionären, die 36,76% der CureVac-Anteile repräsentierten, bestanden entsprechende Andienungs- und Unterstützungsvereinbarungen.

Nach dem Delisting will CureVac Merger B.V. bei der SEC eine Bescheinigung und Mitteilung zur Beendigung der Registrierung einreichen. Damit sollen die Registrierung der CureVac-Aktien beendet und die Berichtspflichten ausgesetzt werden. Laut Unternehmen wird die Pflicht zur Abgabe bestimmter Berichte sofort mit Einreichung suspendiert; die endgültige Deregistrierung soll 90 Tage später wirksam werden.

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