Buwog-Privatisierung - CA Immo mit Etappensieg gegen die Republik / Schadenersatzklagen laufen weiter - Ex-Finanzminister Grasser seit Juni in der Justizanstalt Innsbruck
Die rechtsgültigen Urteile im Grasser-Prozess rund um Betrügereien bei der Privatisierung der Buwog sind zwar bereits am 25. März des heurigen Jahres gefallen, die Nachwehen dauern aber an. Wie die damals im Bieterverfahren um die Buwog unterlegene CA Immo am Donnerstagnachmittag mitteilte, hat sie einen Etappensieg im Rechtsstreit um millionenschwere Schadensersatzklagen gegen die Republik erzielt.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Wien bestätigt, wonach die Schadenersatzansprüche im Fall Buwog nicht verjährt sind. Es handelt sich dabei um eine Teilklage mit einem Streitwert von einer Million Euro. Geklagt wurde in dem Fall die Republik Österreich und das Land Kärnten.
"Diese Entscheidung klärt somit die Rechtsfrage der Verjährung hinsichtlich der Teilklage endgültig zugunsten von CA Immo. Das Verfahren wird nun mit ungewissem Ausgang in erster Instanz fortgeführt, wo über den geltend gemachten Schadenersatzanspruch dem Grunde und der Höhe nach zu entscheiden sein wird", teilte die CA Immo mit.
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