Bayer Aktie: Insider kaufen
Zwei Mitglieder des Bayer-Führungskreises haben nach dem jüngsten Strategie-Update und einem zentralen Meilenstein im Roundup-Rechtsstreit Aktien des Unternehmens erworben. Die Transaktionen wurden heute in regulatorischen Pflichtmitteilungen veröffentlicht.
Vorstandsmitglied Dr. Judith Hartmann kaufte am 5. März über die Handelsplattform Xetra Aktien im Gesamtwert von rund 485.615 Euro zu einem Durchschnittspreis von 37,36 Euro. Einen Tag später erwarb der Herbert-Schechter-Trust, der dem Aufsichtsratsmitglied Lori Schechter nahesteht, weitere Aktien für 71.630 Euro zu 37,70 Euro je Aktie.
Prognose mit hoher Schuldenlast
Hintergrund der Käufe sind Zahlen, die Bayer erst kürzlich vorgelegt hat. Auf der Jahres-Pressekonferenz am 4. März präsentierte das Management die Guidance für das laufende Geschäftsjahr: Der Umsatz soll zwischen 44 und 46 Milliarden Euro liegen, das bereinigte EBITDA zwischen 9,1 und 9,6 Milliarden Euro.
Zugleich belastet die Rechtssituation die Finanzen spürbar. Für 2026 erwartet Bayer einen negativen Free Cash Flow von 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro – maßgeblich verursacht durch Rechtskosten in Höhe von rund 5 Milliarden Euro. Die Nettoverschuldung dürfte zum Jahresende zwischen 32 und 33 Milliarden Euro liegen. Mit einem Kostensenkungsprogramm über 2 Milliarden Euro jährlich will das Management gegensteuern.
Roundup-Einigung nimmt Form an
Ebenfalls am 4. März erteilte ein Gericht in Missouri die vorläufige Zustimmung zu einem Vergleich über 7,25 Milliarden Dollar im Roundup-Sammelklageverfahren. Damit soll der überwiegende Teil der rund 65.000 offenen Klagen beigelegt werden, in denen Kläger einen Zusammenhang zwischen dem Unkrautvernichter Glyphosat und Non-Hodgkin-Lymphomen geltend machen.
Innerhalb von zehn Tagen muss Bayer 500 Millionen Dollar in einen Fonds einzahlen, um die ersten Verwaltungs- und Benachrichtigungskosten zu decken. Betroffene Kläger haben bis zum 4. Juni Zeit, dem Vergleich zu widersprechen oder aus dem Verfahren auszutreten. Die abschließende Anhörung zur Rechtmäßigkeit der Einigung ist für den 9. Juli 2026 angesetzt.
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