Deutschlands Banken stehen vor der größten Regulierungsreform seit Jahren. Das neue Gesetz BRUBEG vereint EU-Vorgaben mit deutscher Bürokratieentlastung und führt erstmals ESG-Risiken als eigene Kategorie ein. Die Branche atmet bei einigen Erleichterungen auf, muss sich aber auf strengere Aufsicht einstellen.

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Kern der Reform: EU-Harmonisierung und Entlastung

Der Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) hat am 6. März 2026 den Bundesrat passiert. Es wird voraussichtlich zum 31. März verkündet. Das Gesetz verfolgt einen Doppelweg: Es setzt die europäische Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) in nationales Recht um und entlastet gleichzeitig die heimische Kreditwirtschaft von administrativen Lasten. Nach langem Ringen enthält die finale Fassung Zugeständnisse an kleinere Institute, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu wahren.

Neue Hürden für Banken aus Drittstaaten

Ein zentraler Punkt ist die Neuregelung für Zweigniederlassungen aus Nicht-EU-Ländern. Bisherige Ausnahmen fallen weg. Künftig benötigt jede solche Zweigstelle eine standardisierte Zulassung nach neuem Paragrafen 53c KWG. Die BaFin kann sogar die Gründung einer vollwertigen Tochtergesellschaft verlangen, wenn das Geschäftsvolumen einer ausländischen Bankgruppe bestimmte Schwellen überschreitet. Damit unterliegen große Player derselben Aufsichtsintensität wie deutsche Banken. Bestehende Institute haben eine Übergangsfrist bis zum 11. Januar 2027.

ESG-Risiken werden Pflicht – aber mit Augenmaß

Erstmals werden Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) explizit als eigene Kategorie im Kreditwesengesetz verankert. Banken müssen ESG-Faktoren systematisch in ihr Risikomanagement integrieren. Doch der Gesetzgeber zeigt sich pragmatisch: Auf Druck des Finanzausschusses entfiel die ursprünglich geplante Pflicht zur BaFin-Genehmigung der ESG-Pläne. Stattdessen reicht eine Vorlage bei Bedarf.

Vor allem für kleine Institute gibt es Erleichterungen. Sie dürfen ihre ESG-Ziele qualitativ beschreiben und sind von komplexen quantitativen Modellen befreit. Diese maßvolle Umsetzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ist ein Kernstück der Entlastung. Der Staat rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 89 Millionen Euro für die Wirtschaft.

Strengere Führungskräfteprüfung und mehr BaFin-Macht

Die Aufsicht wird personell und instrumentell gestärkt. Der „Fit and Proper“-Test für Bankmanager wird ausgeweitet. Künftig müssen auch „Inhaber von Schlüsselfunktionen“ geprüft werden – also Personen mit großem Einfluss, die nicht im Vorstand sitzen. So sollen Governance-Schwächen früher erkannt werden.

Die BaFin erhält neue Werkzeuge. Sie darf während Prüfungen explizit Geschäftsräume durchsuchen und kann bei Nichtbefolgen von Auflagen Zwangsgelder verhängen. Bei Unternehmenskäufen und Fusionen gelten zudem rigorosere Anzeige- und Genehmigungsverfahren, um die Finanzstabilität zu wahren.

Sofort-Entlastung für KMU-Finanzierung und M&A

Für viele Hausbanken spürbar ist die Anhebung technischer Schwellen. Die Pflicht zur Bonitätsprüfung gilt erst ab einem Kreditvolumen von 1,5 Millionen Euro statt bisher 750.000 Euro. Das entlastet Banken und mittelständische Kreditnehmer gleichermaßen. Auch interne Darlehen an Manager oder Großaktionäre bis 100.000 Euro unterliegen weniger Formalien.

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Im Mergers & Acquisitions-Bereich bringt das Gesetz mehr Klarheit, aber auch mehr Komplexität. Erwerbe bedeutender Beteiligungen müssen nun vorab angezeigt werden und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Aufsicht vollzogen werden.

Was kommt als Nächstes?

Nach der Verkündung folgt eine gestaffelte Umsetzung. Die meisten Neuerungen treten Anfang des vierten Quartals 2026 in Kraft. Für Drittstaaten-Zweigniederlassungen und Governance-Fragen gelten längere Übergangsfristen bis 2027.

Der nächste Meilenstein steht bereits bevor: Noch im März 2026 wird ein erster Entwurf zur Überarbeitung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erwartet. Diese Richtlinien geben den Banken den technischen Fahrplan für die praktische Umsetzung der ESG- und Governance-Vorgaben an die Hand. Die Branche hofft, dass die Aufsicht die neuen Befugnisse maßvoll und im Geiste der Entlastung anwendet.