Apple Aktie: Ein Zeichen für hartes Pflaster?
Höchstrichterliches Urteil zur Einstufung des Technologieriesen als wettbewerbsrelevant könnte strengere Aufsicht und Anpassung der Geschäftspraktiken nach sich ziehen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Einstufung des Technologieriesen Apple als Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb". Diese Einstufung durch das Bundeskartellamt aus dem Jahr 2023 würde den iPhone-Konzern einer strengeren Missbrauchsaufsicht unterwerfen. Die Entscheidung des Karlsruher Senats wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die Geschäftspraktiken des Unternehmens haben könnte. Der BGH urteilt in erster und letzter Instanz über die von Apple eingelegte Beschwerde, was die Bedeutsamkeit dieses Verfahrens unterstreicht.
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Jahr 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen. In einem ersten Schritt wird festgestellt, ob ein Konzern marktübergreifend bedeutsam ist. Anschließend können Praktiken untersagt werden, die aus Sicht der Behörde den Wettbewerb gefährden. Bei der mündlichen Verhandlung im Januar deutete der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff bereits an, dass mehrere der gesetzlichen Kriterien im Falle Apples "in sehr hohem Maße erfüllt" seien.
Mögliche Auswirkungen auf Apple-Geschäftspraktiken
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Das Urteil könnte Verfahren gegen bestimmte Praktiken von Apple beschleunigen. Aktuell untersucht das Kartellamt beispielsweise Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps. Während Apple-Nutzer bei der Verwendung von Apps anderer Anbieter dem Tracking explizit zustimmen müssen, ist dies bei Apple-eigenen Anwendungen nicht erforderlich. Die Wettbewerbshüter prüfen, ob der Konzern dadurch sich selbst bevorzugt oder andere Unternehmen behindert. Bei einer Bestätigung der Einstufung könnte das Bundeskartellamt solche Vorgehensweisen künftig untersagen. Neben Apple wurden bereits Google-Mutterkonzern Alphabet, Meta, Amazon und Microsoft als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft – bei Apple steht die endgültige Entscheidung noch aus. Im Falle von Amazon hatte der BGH im April 2024 bereits die Einschätzung des Kartellamts bestätigt.
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