Die VIB Vermoegen AG und die DIC Real Estate Investments (Tochter der Branicks Group) haben die Konditionen für den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) festgelegt. Das bringt Klarheit nach monatelangen Verhandlungen — aber ist damit alle Unsicherheit vom Tisch? Die endgültige Wirksamkeit hängt noch von Aktionärsentscheidungen und Formalien ab.

Wichtige Fakten auf einen Blick
- Umtauschverhältnis: 4,18 Branicks-Aktien je VIB-Aktie
- Feste Ausgleichszahlung: 0,92 € brutto / 0,77 € netto je VIB-Aktie und Jahr
- Schlusskurs Freitag: 10,50 €
- Hauptversammlungen: VIB am 12. Februar 2026, Branicks am 13. Februar 2026
- Gerichtlich bestellter Prüfer signalisiert voraussichtliche Bestätigung der Angemessenheit
- Voraussetzung: Schaffung von bedingtem Kapital bei Branicks und Eintragung ins Handelsregister

Die Vereinbarung im Detail

Vorstand und Aufsichtsrat beider Seiten legten nach gemeinsamer Gutachterbewertung die finanziellen Eckpunkte des BGAV fest. Außenstehenden Aktionären wird die Möglichkeit geboten, ihre VIB-Anteile in Branicks-Aktien umzutauschen (4,18:1). Alternativ sieht der Vertrag eine jährliche feste Ausgleichszahlung vor — brutto 0,92 €, netto nach Körperschaftsteuer und Soli 0,77 € je Anteilsschein und vollem Geschäftsjahr.

Ein gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer hat laut Mitteilung bereits signalisiert, dass er die Angemessenheit bestätigen wird; der formale Prüfbericht steht jedoch noch aus. Zusätzlich muss Branicks bedingtes Kapital schaffen, damit die für den Umtausch benötigten Aktien ausgegeben werden können.

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Bedeutung für Aktionäre

Die Einigung beendet die Phase der Ungewissheit über das Bewertungsverhältnis und macht die Optionen für Minderheitsaktionäre transparent. Wer Tauschangebot annimmt, wird Anteilseigner der Mutter; wer nicht tauscht, erhält die vertraglich garantierte Ausgleichszahlung. Diese Struktur sichert der Muttergesellschaft zugleich den Zugriff auf operative Cashflows der Tochter, während Minderheiten eine Dividenden-ähnliche Zahlung zugesichert wird.

Chart- und Handelsdaten liefern ergänzende Hinweise: Die Aktie notierte zuletzt knapp oberhalb des 50-Tage-Durchschnitts (50-Tage: 10,42 €). Der 14-Tage-RSI liegt bei 24,2 und signalisiert eine technische Überverkauftheit; das Volumen war am Freitag moderat erhöht. Diese Daten spiegeln, dass der Markt die Nachrichten bereits teilweise eingepreist hat.

Was jetzt ansteht

Die Wirksamkeit des BGAV ist an mehrere formale Schritte gebunden:
- Abstimmung in der außerordentlichen VIB-Hauptversammlung am 12. Februar 2026.
- Beschlussfassung der Branicks-Hauptversammlung und Schaffung des bedingten Kapitals am 13. Februar 2026.
- Vorlage und Abschluss des formalen Prüfberichts sowie Eintragung des Vertrages ins Handelsregister.

Erst nach Zustimmung beider Anteilseigner und der Eintragung kann das Abfindungsangebot formal starten. Bis dahin bleibt die Einigung zwar ein maßgeblicher Meilenstein, der den Integrationsprozess rechtlich vorbereitet — die finale Umsetzung ist jedoch noch an klare, datierbare Schritte gebunden.

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