In einem mehr als fragwürdigen Verfahren verdonnerte ein russisches Gericht eine Tochter der Raiffeisen Bank International (RBI) zu einer Strafzahlung in Höhe von rund zwei Milliarden Euro, da die Klägerin Rasperia durch EU-Sanktionen die Kontrolle über Anteile an Strabag verlor. RBI zahlte die Strafe bereits, will dies aber nicht einfach auf sich sitzen lassen.

Angestrebt wird eine Klage in Wien, mit der RBI sich Zugriff auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich sichern kann. Auf diese Weise sollen zumindest Teile der hohen Strafe wieder zurückgeholt werden. Freilich trifft das in Russland auf wenig Begeisterung, wo Rasperia sich nun darum bemüht, eine Klage in Österreich schlicht zu verbieten.

Dürfen die das?

Ob Rasperia sich mit dem Vorstoß durchsetzen können wird, bleibt abzuwarten. Selbst wenn ein russisches Gericht dem Antrag entsprechen sollte, würde dies aber nicht zwingend zu nennenswerten Folgen führen. Denn ein entsprechendes Urteil wird in Österreich nicht automatisch anerkannt, zumal es sich um einen klaren Fall der Zuständigkeit Österreichs handelt.

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