Quantum eMotion macht ernst mit der Expansion an die Wall Street. Das kanadische Cybersecurity-Unternehmen hat die notwendigen Schritte eingeleitet, um seine Aktien künftig auch an der NYSE American handelbar zu machen. Dieser strategische Vorstoß könnte dem Spezialisten für Quantenverschlüsselung den Zugang zu einem deutlich breiteren Kapitalmarkt eröffnen. Doch welche Hürden müssen für das duale Listing noch genommen werden?

Der Weg zur SEC

Am 22. Januar 2026 reichte das Unternehmen das sogenannte Formular 40-F bei der US-Börsenaufsicht SEC ein. Dies ist der formale Standardprozess für kanadische Emittenten, die eine Notierung an einer großen US-Börse anstreben. Während der Hauptbörsenplatz an der TSX Venture Exchange erhalten bleibt, hängt der Erfolg der US-Expansion nun von zwei Faktoren ab: Die SEC muss das Formular für wirksam erklären und die NYSE American die explizite Zulassung erteilen.

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Operative Fortschritte als Basis

Der Antrag auf das US-Listing folgt auf eine Reihe operativer Meilensteine im Jahr 2025:

  • Kapitalerhöhung: Im Juni flossen dem Unternehmen brutto 12 Millionen CAD durch eine Privatplatzierung zu.
  • Technologie-Partnerschaften: Im September meldete Quantum eMotion die Fertigstellung der "Qastle"-Wallet mit Krown Technologies sowie eine Allianz mit Jmem Technology zur Chip-Entwicklung.
  • ETF-Aufnahme: Seit der Neugewichtung im Dezember ist die Aktie die größte Position im Defiance Quantum ETF.

Die finanzielle Ausgangslage

Ein Blick in die Bücher zeigt ein Unternehmen in der Entwicklungsphase. Per 30. September 2025 verfügte Quantum eMotion über einen Barbestand von 24,7 Millionen CAD. Umsätze wurden im berichteten Zeitraum noch nicht erzielt; der Nettoverlust auf Zwölf-Monats-Sicht belief sich auf rund 7,71 Millionen CAD. Trotz der fehlenden Einnahmen bewertete der Markt das Unternehmen Ende Januar mit einer Kapitalisierung von rund 1,1 Milliarden CAD ambitioniert.

Ein konkreter Zeitplan für den ersten Handelstag an der NYSE American steht noch aus, da dieser von der Geschwindigkeit der behördlichen Prüfungen abhängt. Für Investoren ist dieser Schritt entscheidend, da ein erfolgreiches US-Listing die Sichtbarkeit bei institutionellen Anlegern deutlich erhöhen würde.

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