Die EU-Kommission hat Österreich zur Einhaltung der EU-Arbeitszeitvorschriften aufgefordert. Das österreichische Recht enthalte "ungünstige Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der teilweise im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen Post und Telekom, was die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsvertretung, Krankenstand und bezahlten Jahresurlaub angeht", teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Die EU-Behörde beschloss, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

"Die Kommission ist der Ansicht, dass die österreichischen Vorschriften gegen die Arbeitszeitrichtlinie verstoßen und daher die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei Post und Telekom nicht gewährleisten", teilte die EU-Kommission weiter mit. Mit dem Aufforderungsschreiben enthält Österreich zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission angesprochenen Mängel zu reagieren. Erhält die EU-Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, eine weitere Stellungnahme abzugeben, bevor sie den Europäischen Gerichtshof anrufen kann.

ths/fan/tpo

 ISIN  AT0000APOST4
 WEB   http://www.post.at
       https://www.a1.net

Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.

OESTERREICHISCHE POST AG-Aktie: Kaufen oder verkaufen?! Neue OESTERREICHISCHE POST AG-Analyse vom 10. Juli liefert die Antwort:

Die neusten OESTERREICHISCHE POST AG-Zahlen sprechen eine klare Sprache: Dringender Handlungsbedarf für OESTERREICHISCHE POST AG-Aktionäre. Lohnt sich ein Einstieg oder sollten Sie lieber verkaufen? In der aktuellen Gratis-Analyse vom 10. Juli erfahren Sie was jetzt zu tun ist.

OESTERREICHISCHE POST AG: Kaufen oder verkaufen? Hier weiterlesen...