EQS-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus

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Sonstiges/Sonstiges
Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank bucht
erwartete Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen Rasperia in
Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus
24.07.2025 / 18:56 CET/CEST
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Russische AO Raiffeisenbank bucht erwartete Erlöse aus der Vollstreckung
von Ansprüchen gegen Rasperia in Höhe von EUR 1,2 Milliarden aus
• Angepasste Risikobewertung durch den RBI-Vorstand führt zur Ausbuchung
der erwarteten Erlöse aus der Klage der RBI gegen Rasperia
• RBI-Vorstand weiterhin davon überzeugt, dass die Klage gegen Rasperia
in Österreich auf einer starken rechtlichen Grundlage steht
• Keine Auswirkung auf den RBI-Konzern ohne Russland
Wien, 24. Juli 2025. Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG
(RBI) hat heute entschieden, die erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung
der Ansprüche der RBI in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia
Trading Limited („Rasperia“) in Höhe von EUR 1,2 Milliarden im zweiten
Quartal 2025 auszubuchen.
In ihrem Konzernabschluss 2024 hat die RBI die Schadenersatzforderung von
Rasperia in Höhe von EUR 2,044 Milliarden, die ein russisches Gericht
Rasperia zugesprochen hatte, mit den erwarteten Erlösen aus der
Vollstreckung ihrer Ansprüche in die österreichischen Vermögenswerte der
Rasperia verrechnet, was zu einer Rückstellung in Höhe von EUR 840
Millionen führte.
Die heutige Entscheidung berücksichtigt die Einbeziehung der RBI in den
Antrag von Rasperia auf Erlassung einer Unterlassungsverfügung (Anti-Suit
Injunction), die Chancen, diese abzuwenden, und die daraus resultierende
Verzögerung bei der Einreichung der Klage der RBI gegen Rasperia in
Österreich. Daher kam der Vorstand zu dem Schluss, dass die strengen
Kriterien der International Financial Reporting Standards für die
Bilanzierung der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung der Ansprüche
gegen Rasperia nicht mehr erfüllt sind.
Trotz der geänderten Bilanzierung bleibt die rechtliche Beurteilung der
Schadenersatzforderung der RBI unverändert. Der RBI-Vorstand ist weiterhin
davon überzeugt, dass die Schadenersatzforderung gegen Rasperia in
Österreich und deren Vollstreckung in die österreichischen Vermögenswerte
von Rasperia auf einer starken rechtlichen Grundlage stehen.
Die Ausbuchung der erwarteten Erlöse wird keine Auswirkungen auf das
Halbjahresergebnis 2025 und die Kapitalquote des angepassten RBI-Konzerns
ohne Russland haben.
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John P. Carlson, CFA
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Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
1030 Wien, Österreich
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