BioNTech hat die Mindestannahmeschwelle für die Übernahme von CureVac erreicht. Mehr als 81 Prozent der Aktionäre haben ihre Anteile eingereicht. Doch für die verbliebenen Aktionäre läuft jetzt eine entscheidende Frist: Wer seine Aktien nicht bis zum 18. Dezember einreicht, muss mit deutlichen Nachteilen rechnen.

Übernahme offiziell bestätigt

BioNTech hat am 3. Dezember 2025 die Mindestannahmequote überschritten. Insgesamt wurden rund 184 Millionen CureVac-Aktien eingereicht, was etwa 81,74 Prozent des ausstehenden Grundkapitals entspricht. Damit ist die Übernahme gesichert.

Die festgelegte Tauschrelation beträgt 0,05363 BioNTech-ADSs je CureVac-Aktie. Der Kurs der CureVac-Aktie orientiert sich derzeit nahezu ausschließlich an diesem mathematischen Verhältnis zum BioNTech-Aktienkurs.

Nachfrist läuft noch bis Mitte Dezember

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BioNTech hat eine nachträgliche Angebotsfrist eröffnet. Aktionäre, die ihre CureVac-Anteile bisher nicht eingereicht haben, können dies noch bis zum 18. Dezember 2025 um 00:01 Uhr Eastern Time nachholen. Eine Garantielieferung ist in dieser Phase nicht möglich – die Anweisungen müssen vor Ablauf der Frist vollständig bearbeitet sein.

Risiken für Nicht-Verkäufer

Wer seine Aktien nicht bis zum Fristende einreicht, sieht sich mit erheblichen Konsequenzen konfrontiert:

  • Delisting: CureVac wird die Börse verlassen, die Liquidität bricht ein
  • Steuerbelastung: Aktionäre, die erst im Rahmen der Post-Offer-Reorganisation BioNTech-ADSs erhalten, unterliegen in der Regel einer 15-prozentigen niederländischen Quellensteuer auf Dividenden – eine Belastung, die Einreichende je nach Jurisdiktion möglicherweise vermeiden können
  • Kontrollverlust: Mit über 80 Prozent der Stimmrechte bestimmt BioNTech künftig alle strategischen Entscheidungen

Die selbstständige Zukunft von CureVac als börsennotiertes Unternehmen endet faktisch mit dieser Transaktion. Die verbleibenden Tage bis zum 18. Dezember sind die letzte Gelegenheit, unter den ursprünglichen Angebotsbedingungen auszusteigen.

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