BAFA beendet Übergangsfrist: CO₂-Daten wieder Pflicht für Gebäudeförderung
Ab 7. April 2026 müssen Energieberater wieder verbindlich Energiebilanz und CO₂-Einsparungen im Technischen Projektnachweis erfassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beendet damit eine kurze Phase administrativer Kulanz. Die Rückkehr zur Pflichtangabe soll die Transparenz der milliardenschweren Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhöhen und Klimafortschritte präziser messbar machen.
Vom freiwilligen zum verpflichtenden Reporting
Die Übergangsfrist läuft am 7. April aus. Seit Februar dieses Jahres waren die entsprechenden Felder im TPN-Portal optional. Diese kurze Atempause diente technischen Anpassungen. Jetzt stellt BAFA klar: Die „freiwillige“ Phase war von Anfang an als vorübergehende Lösung gedacht.
Die Wiederinkraftsetzung betrifft konkret das Programm „BEG – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM). Fachleute sehen darin eine Reaktion auf den wachsenden Druck, die Wirksamkeit klimabezogener Staatsausgaben detailliert nachweisen zu müssen. Die Pflichtangaben sollen Lücken in der Energiebilanzberichterstattung schließen, die im ersten Quartal 2026 entstanden sind. Kurzfristig bedeutet das mehr Bürokratie für Energieberater. Langfristig ist der Schritt aber essenziell für die Glaubwürdigkeit des Fördersystems.
Klare Vorgaben für Energieeffizienz-Experten und iSFP-Bonus
Die Pflicht trifft nicht alle Bauvorhaben, sondern speziell solche, die den „Individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) nutzen und den damit verbundenen Bonus beantragen. Laut den aktualisierten Richtlinien liegt die Berechnung und Eingabe der Daten allein in der Hand des zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
Die Zahlen für Energiebilanz und CO₂-Einsparung müssen direkt aus den Berechnungen des iSFP abgeleitet werden. Weichen die umgesetzten Maßnahmen vom ursprünglichen Sanierungsfahrplan ab, muss der Experte die Daten im TPN-Formular aktualisieren. Ein komplett neuer iSFP ist dafür laut BAFA nicht nötig, solange die Änderungen im Rahmen der ursprünglichen Planung bleiben. Dies soll unnötige Kosten für Hauseigentümer vermeiden.
BAFA schließt vereinfachte Berechnungstools aus
Ein kritischer Punkt der neuen Regelung: Vereinfachte Rechenmethoden sind nicht mehr zulässig. Generische Online-Energierechner oder einfache Web-Tools dürfen für die Pflichtangabe der CO₂-Einsparungen nicht mehr genutzt werden.
Stattdessen sind professionelle Bilanzierungsverfahren gefordert, die den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der BEG entsprechen. Dieser Schritt zielt auf höhere Datenqualität und Standardisierung ab. Er soll „Greenwashing“ oder überhöhte Einsparversprechen durch nicht standardisierte Tools verhindern. BAFA kündigte stichprobenartige Kontrollen an. Fehlen plausible Werte, kann die Behörde eine Nachbereitung verlangen – was die Auszahlung der Fördergelder verzögern kann.
Hintergrund: EU-Vorgaben und deutsche Klimaziele
Die Änderung ist keine isolierte Verwaltungsmaßnahme. Sie geht auf Artikel 17 der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zurück. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine solide Datengrundlage zu schaffen, um die Wirksamkeit finanzieller Anreize zu überprüfen.
Die durch die TPN-Formulare gesammelten Daten sind auch für die nationale Klimastrategie zentral. Deutschland will bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Das BEG-Programm ist das wichtigste finanzielle Instrument dafür. Ohne präzise Daten, wie viel CO₂ pro eingesetztem Fördereuro eingespart wird, können die Förderparameter kaum effektiv angepasst werden. Die Rückkehr zum Pflicht-Reporting ist somit ein Schritt zu „intelligenten“ Subventionen, die an überprüfbare Leistung geknüpft sind.
Ausblick: Mehr Professionalisierung erwartet
Die Rückkehr zur Pflicht wird unmittelbare Auswirkungen auf den Energieberatungssektor haben. Berufsverbände wie die Hamburger Architektenkammer warnen ihre Mitglieder bereits vor der Deadline am 7. April.
Die Standardisierung der Datenerhebung könnte mittelfristig zu einer stärkeren Professionalisierung der Beratungsdienstleistungen führen. Es zeichnet sich ein Trend zu digitaler, datengesteuerter Klimacompliance ab. Zukünftige Versionen des Förderportals könnten Schnittstellen zu Energiebilanz-Software enthalten, um manuelle Eingabefehler zu reduzieren. Derzeit liegt der Fokus auf der anstehenden Umstellung. Energieberater sollten ihre laufenden Projektnachweise prüfen und alle Energiebilanzdaten vorbereiten. Die Genauigkeit dieser Angaben wird zum Grundpfeiler der Zusammenarbeit zwischen Staat, Experten und Hauseigentümern auf dem Weg zur grünen Zukunft.








