AK Dreifach-Erfolg: „Bruchlandung“ für Fluglinie Wizz Air - viele Klauseln und Praktiken unzulässig!
Konsument:innen können zu Unrecht bezahlte Gebühren zurückverlangen
Die AK klagte erfolgreich die ungarische Fluglinie Wizz Air: Drei Urteile erklären nun einige Praktiken und viele Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Beförderungsbedingungen zum Wizz Account und Wizz Geschenkgutschein als rechtswidrig und damit unzulässig. So ist etwa die 40 Euro Check-in-Gebühr am Airport genauso wenig erlaubt wie die zwölfmonatige Frist bei Geschenkgutscheinen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden: 81 von 88 von der AK geklagten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Wizz Air sind rechtswidrig. In zwei weiteren Entscheidungen hat er 30 Klauseln zum Wizz Account (ist das Wizz Kund:innenkonto) und Wizz Geschenkgutschein sowie die Praktik von Rückerstattungen der Ticketkosten in Wizz Credits (ist das Guthaben für Wizz-Dienstleistungen) ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste als unzulässig erklärt.
Was heißt das für Betroffene - So kommen sie zu Ihrem Geld
Nach Verhandlungen zwischen Wizz Air und der AK gibt es jetzt eine kund:innenfreundliche Lösung für alle Konsument:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die seit 2019 von den rechtswidrigen Klauseln und Praktiken betroffen waren:
+ Sie bekommen die am Flughafen bezahlte Check-in-Gebühr komplett zurück.
+ Sie erhalten neue Codes per E-Mail für abgelaufene Geschenkgutscheine.
+ Sie können für abgelaufene Wizz Credits zwischen einer vollständigen Rückerstattung auf ein Konto ihrer Wahl oder Gutschrift auf den Wizz Account wählen.
Geld zurück von Wizz Air - So geht’s: https://www.wizzair.com/de-de/informationen-und-serviceleistungen/anregungen-und-beschwerden?action=travel-service-refund
OGH: Diese Wizz-Air-Klauseln und Praktiken sind unzulässig - sechs Beispiele
+ Versteckte Gebühren: Mehrere Gebührenklauseln waren rechtswidrig, so auch die 40 Euro Check-in-Gebühr am Flughafen, die nirgends klar ersichtlich war.
+ Verwirrende Bedingungen: Viele der beanstandeten Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen waren intransparent, unverständlich formuliert oder mit verwirrenden Querverweisen versehen. Passagiere mussten sich die Infos mühsam zusammensuchen, das darf nicht sein.
+ Unzulässige Praktiken bei Ansprüchen: Es ist unzulässig, dass Kund:innen Entschädigungsansprüche über die Wizz Air-Website geltend machen müssen oder sich ans gebührenpflichtige Callcenter wenden müssen.
+ Zu kurze Frist bei Geschenkgutschein: Wizz Geschenkgutscheine galten nur zwölf Monate nach Kauf - solche kurzen Fristen sind unzulässig.
+ Ticketpreis retour nur mit Einverständnis: Ticketkosten dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Fluggäste in Wizz Credits erstattet werden - ohne Zustimmung illegal.
+ Ticket-Erstattung trotz Vermittler: Laut Fluggastrechte-Verordnung muss die Airline auch über Vermittler gebuchte Tickets zurückzahlen.
SERVICE: Mehr Infos und die Urteile auf der AK Website: wien.arbeiterkammer.at/wizzair