Die Nachricht aus den USA ist für Tesla-Fans in Deutschland ein herber Schlag: Der futuristische Cybertruck bekommt keine Zulassung auf unseren Straßen – und das betrifft nicht nur deutsche Käufer, sondern auch die Angehörigen der US-Streitkräfte!

Das klare Veto aus Berlin

Das Bundesverkehrsministerium (BMVD) hat einer direkten Anfrage der US-Streitkräfte, den E-Pickup im Rahmen von Sonderregelungen zuzulassen, eine klare Absage erteilt. Die Begründung ist unmissverständlich: Der Cybertruck erfüllt die europäischen Sicherheitsstandards nicht. Die Entscheidung wurde in einem internen Informationsschreiben der US-Streitkräfte, das inzwischen im Netz zirkuliert, an die Militärangehörigen kommuniziert. Die Kernaussage: Das Fahrzeug weicht erheblich von den in der EU vorgeschriebenen Normen ab.

Die Stahlharte Realität: Zu gefährlich für Europa

Das Design, das den Cybertruck so einzigartig macht, ist in Deutschland sein größtes Problem. Das Fahrzeug setzt auf ein „Exoskelett“ aus ultrasteifem, rostfreiem Stahl. Dieses Konzept kollidiert frontal mit zwei zentralen europäischen Sicherheitsphilosophien:

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  1. Der Aufprall-Albtraum

Europäische Autos müssen Knautschzonen besitzen, die bei Unfällen die Energie absorbieren und so die Insassen schützen. Der harte Stahl des Cybertrucks leitet die Aufprallenergie hingegen direkt weiter und macht ihn bei einer Kollision zur "rollenden Waffe" – nicht nur für die Insassen, sondern vor allem für andere Verkehrsteilnehmer.

  1. Der Todesstoß für den Fußgängerschutz

Die EU-Regularien zum Fußgängerschutz sind extrem streng und verlangen, dass die Frontpartie bei einer Kollision mit einem Menschen nachgibt. Der „Stainless-Steel-Monolith“ an der Front des Cybertrucks bietet diese lebensrettende Nachgiebigkeit nicht.

Fazit: Ohne Typgenehmigung kein deutscher Asphalt

Solange Tesla das Design des Cybertrucks nicht grundlegend überarbeitet, um die europäische Typgenehmigung zu erhalten – was unwahrscheinlich ist –, bleibt er auf deutschen und europäischen Straßen ein seltener und nicht zugelassener Anblick.

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