Redcare Pharmacy Aktie: Durchbruch gelungen

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Euphorie bei Online-Versandapotheken. Im EU-Ausland ansässige Versandapotheken dürfen ihren deutschen Kunden wieder Prämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren - ein Paukenschlag für die gesamte Branche.
Das Gericht stellte klar: Die bis Ende 2020 geltenden Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung verstoßen gegen die Warenverkehrsfreiheit der EU. Die Aktie reagierte prompt mit einem Kurssprung von über 8 Prozent und durchbrach dabei erstmals seit Wochen wieder die psychologisch wichtige 100-Euro-Marke.
Der Wendepunkt nach monatelanger Talfahrt
Noch im Juni war das Papier nach einer besonders düsteren Analystenstudie auf den tiefsten Stand seit einem Jahr abgestürzt. Die Warnung vor einem "kritischen, strukturellen Risiko" durch die geplante GesundheitsID hatte die Anleger in Panik versetzt. Seitdem kämpfte sich die Aktie mühsam aus dem Tal zwischen 86,20 und 88,00 Euro heraus.
Das BGH-Urteil markiert nun eine entscheidende Wende. Die Richter urteilten über einen konkreten Fall aus dem Jahr 2012, bei dem eine niederländische Versandapotheke ihren Kunden drei Euro Bonus pro Medikament gewährt hatte. Der Bayerische Apothekerverband hatte dagegen geklagt - und verlor nun in letzter Instanz.
Sofortige Reaktion: Boni kehren zurück
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Die Führung reagierte blitzschnell auf das Urteil. "Wir haben unseren Kunden stets Rezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun", verkündete Konzernchef Walter Hess. Ein cleverer Schachzug, denn die durchschnittliche Zuzahlung der Patienten ist seit 2019 um zehn Prozent auf 3,30 Euro gestiegen.
Die technischen Indikatoren zeigen deutliche Entspannung. Der Relative-Stärke-Index wechselte von neutralem Niveau in den positiven Bereich, während sich der MACD-Indikator der entscheidenden Nulllinie nähert. Noch ist der Abwärtstrend nicht gebrochen - dazu müsste die Aktie die Trendlinie bei 117 Euro überwinden.
Apothekerverbände kämpfen weiter
Die Gegenseite gibt sich noch nicht geschlagen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) betont, dass die sozialrechtliche Preisbindung für gesetzlich Versicherte weiterhin bestehe. Doch das Urteil macht klar: Die jahrelang umstrittene Rechtslage ist nun eindeutig geklärt.
Der Sprung über die 50-Tage-Linie könnte das erste prozyklische Kaufsignal liefern. Nach monatelanger Unsicherheit scheint die Aktie endlich wieder Fahrt aufzunehmen.
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