
Meta: Deutsche Klagewelle stockt – trügerische Ruhe?
06.06.2025 | 09:32
Der Social-Media-Riese Meta sieht sich in Deutschland einer potenziell kostspieligen Sammelklage gegenüber, doch die Resonanz der Geschädigten bleibt bislang überraschend mau. Stichtag 4. Juni 2025: Lediglich 9.779 Personen haben sich dem Verfahren angeschlossen. Eine Zahl, die Fragen aufwirft – sowohl für die Kläger als auch für den Konzern.
Kläger gesucht: Warum zögern die Geschädigten?
Trotz der Bemühungen der Verbraucherzentralen, die Werbetrommel für die Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern zu rühren, ist das Interesse verhalten. Die Gründe für diese zögerliche Teilnahme sind selbst dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) noch ein Rätsel. Dabei ist der Weg zur Teilnahme denkbar einfach gestaltet: Ein Online-Check prüft die Betroffenheit, und die Registrierung beim zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ) ist mit wenigen Klicks erledigt.
Richterspruch als Steilvorlage: Was steht für Meta auf dem Spiel?
Die juristische Grundlage für die Klage ist dabei durchaus solide. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung den Weg für Entschädigungen geebnet. Schon der reine Kontrollverlust über die eigenen Daten wird von den höchsten deutschen Richtern als immaterieller Schaden bewertet – eine konkrete missbräuchliche Verwendung oder spürbare negative Folgen sind dafür nicht einmal zwingend nötig. Angemessen erschien dem BGH eine Summe von 100 Euro pro Fall.
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Bis zu 600 Euro pro Kopf: Die finanziellen Dimensionen
Der VZBV geht in seinen Forderungen teils darüber hinaus und verlangt in Fällen, in denen besonders sensible persönliche Daten im Internet landeten, bis zu 600 Euro pro Betroffenem. Solche Informationen unterliegen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einem strengen Schutz. Meta selbst wiegelt ab: Man sehe keinen Entschädigungsanspruch und verweist auf tausende gewonnene Verfahren in ähnlichen Angelegenheiten. Doch das BGH-Urteil setzt nun eine klare Leitlinie für deutsche Gerichte.
Showdown im Herbst: Wie geht es weiter?
Obwohl die Verbraucherschützer mit dem Rückenwind des BGH-Urteils gute Karten sehen, bleibt die geringe Teilnehmerzahl eine Überraschung. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen: Geschädigte Facebook-Kunden haben noch reichlich Zeit, sich ins Klageregister einzutragen – die Frist endet erst drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlungen. Diese sind für den 10. Oktober am Oberlandesgericht Hamburg angesetzt. Die relativ kurzfristige Terminierung könnte zwar auf einen angestrebten Vergleich hindeuten, doch aktuell herrscht Funkstille zwischen den Parteien. Vergleichsgespräche, so der VZBV, finden derzeit nicht statt. Das dürfte spannend werden.
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