Die Bundesregierung geht mit einem umfassenden Gesetzespaket gegen digitale Gewalt vor. Justizministerin Stefanie Hubig bringt die Reformen diese Woche auf den Weg, um Lücken im Strafrecht zu schließen. Der Vorstoß folgt auf Massenproteste und einen prominenten Fall mit sexualisierten KI-Bildern.

Sexualisierte Deepfakes werden strafbar

Kern der Reform ist die ausdrückliche Kriminalisierung von sexualisierten Deepfakes. Die geplante Neufassung von Paragraph 184k StGB stellt die unerlaubte Herstellung und Verbreitung KI-generierter pornografischer Inhalte unter Strafe. Täter drohen bis zu zwei Jahre Haft oder hohe Geldstrafen.

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Dieser Schritt gilt als direkte Reaktion auf den sogenannten „Lex Fernandes“-Fall. Die Moderatorin Collien Fernandes war laut Berichten von ihrem Ex-Partner mit gefälschten Profilen und KI-generierten intimen Bildern belästigt worden. Das neue Gesetz soll nicht nur vollständig entblößte, sondern auch „bekleidete“ manipulierte Aufnahmen erfassen, sofern sie die Würde oder den Ruf einer Person verletzen.

Experten sehen dringenden Handlungsbedarf. Die aktuelle Rechtslage hinkt den rasanten Fortschritten bei generativer KI hinterher. Mit einem eigenen Straftatbestand für Deepfakes will die Regierung Strafverfolgern endlich wirksame Werkzeuge an die Hand geben. Auch der Identitätsmissbrauch, also das Erstellen betrügerischer Online-Profile zum Belästigen, wird konsequenter verfolgbar.

Mehr Befugnisse für Strafverfolger

Neben neuen Straftatbeständen sieht der Entwurf auch verfahrenstechnische Verschärfungen vor. Eine zentrale und umstrittene Maßnahme ist die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen. Internetanbieter sollen Verbindungsdaten künftig drei Monate lang vorhalten, damit Ermittler digitale Angriffe zur Quelle zurückverfolgen können.

Justizministerin Hubig verteidigt diese Regelung als notwendigen Kompromiss für einen effektiven Opferschutz. Der Zugriff auf die Daten soll streng reglementiert sein und nur bei schweren digitalen Straftaten möglich sein. Zusätzlich erhalten Gerichte die Befugnis, die Sperrung oder Einschränkung von Social-Media-Konten anzuordnen, um laufende Belästigungen sofort zu stoppen. Opfer erhalten zudem erweiterte Auskunftsrechte gegenüber Plattformbetreibern.

Psychosoziale Hilfe wird automatisch gewährt

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung der Betroffenen. Ein begleitendes Gesetz soll den Zugang zu psychosozialer und rechtlicher Hilfe deutlich erleichtern.

Künftig erhalten Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung, die Opfer schwerer Straftaten werden, automatisch psychosoziale Prozessbegleitung. Die bisherige Hürde eines formellen Antrags entfällt. Auch erwachsene Opfer schwerer Gewalttaten sollen Anspruch auf kostenlose Unterstützung haben, ohne besondere Umstände nachweisen zu müssen.

Um die Versorgung langfristig zu sichern, plant die Regierung eine bessere Vergütung für die Leistungserbringer. Stabile Finanzierung sei nötig, um ein professionelles Hilfenetz für komplexe Fälle von Cyberstalking und Bildmissbrauch aufrechtzuerhalten. Damit soll auch die hohe Dunkelziffer nicht angezeigter digitaler Gewalt bekämpft werden.

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Richter warnen vor Personalmangel

Trotz breiter Zustimmung von Opferschutzverbänden meldet die Deutsche Richtervereinigung (DRB) erhebliche Bedenken an. Am 25. März 2026 warnte der Verband, dass schärfere Gesetze ohne eine besser ausgestattete Justiz ins Leere laufen.

Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn verwies auf chronischen Personalmangel in vielen Staatsanwaltschaften. Solange Ermittler überlastet seien, würden viele Verfahren zu digitaler Gewalt weiterhin eingestellt. Die DRB fordert eine „nationale Kraftanstrengung“ von Bund und Ländern, um Polizei und Justiz handlungsfähig zu machen.

Auch der Deutsche Lehrerverband äußert praktische Bedenken. Pauschale Verbote von Messenger-Diensten in Schulen seien unrealistisch. Stattdessen brauche es mehr Medienkompetenzvermittlung und schulinterne Unterstützung, um Jugendliche vor digitaler Gewalt zu schützen.

Umsetzung der EU-Richtlinie und nächste Schritte

Mit dem Gesetzespaket setzt Deutschland auch die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Richtlinie 2024/1385) vorzeitig um. Diese verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die nichteinverständliche Verbreitung intimer Bilder und Deepfakes bis Juni 2027 unter Strafe zu stellen.

Die Massendemonstration am vergangenen Sonntag in Berlin unter dem Motto „Gegen sexualisierte digitale Gewalt“ hat den großen öffentlichen Druck unterstrichen. Opferhilfeorganisationen wie HateAid begrüßen die geplanten Maßnahmen, fordern aber weiterhin niedrigere Prozesskosten für Betroffene.

Nach der erwarteten Kabinettsbefassung geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Die Regierung peilt den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens für den Herbst 2026 an, damit die neuen Regelungen bald in Kraft treten können.