Die FHFA hat am 18. März 2026 neue Richtlinien für Fannie Mae in Kraft gesetzt – und schickt damit den Hypothekenmarkt in zwei entgegengesetzte Richtungen gleichzeitig. Auf der einen Seite sinken Hürden für Käufer in teuren Versicherungsmärkten. Auf der anderen Seite werden Eigentumswohnungen deutlich aufwendiger zu finanzieren.

Günstigere Versicherung, höhere Schwelle für Kondos

Der auffälligste Schritt: Kreditgeber dürfen künftig sogenannte ACV-Policen (Actual Cash Value) für Dächer akzeptieren. Bislang war eine Vollwertversicherung auf Neubaukosten (Replacement Cost Value) Pflicht. ACV berücksichtigt Abnutzung und ist entsprechend günstiger – ein direkter Schritt gegen die stark gestiegenen Versicherungsprämien. Laut Branchendaten stiegen die Hausversicherungskosten 2025 im Schnitt um 12 Prozent, seit 2021 sogar um 46 Prozent. Besonders in ländlichen Regionen und Eigentumswohnanlagen war eine RCV-Police teils gar nicht mehr erhältlich.

Zusätzlich wird der maximale Selbstbehalt für Gemeinschaftsversicherungen bei Eigentumswohnanlagen auf 50.000 Dollar je Einheit gedeckelt. Kreditdienstleister müssen den Versicherungsschutz künftig jährlich prüfen.

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Striktere Prüfpflichten für Eigentumswohnungen

Gleichzeitig verschärft Fannie Mae die Anforderungen für Eigentumswohnungsprojekte erheblich. Das vereinfachte „Limited Review"-Verfahren, das bislang einen Großteil der Genehmigungen abdeckte, wird abgeschafft – für Kreditanträge ab dem 3. August 2026 gilt es nicht mehr. An seine Stelle treten aufwendigere Vollprüfungen mit umfangreicher Dokumentation und formellen Fragebögen, was Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter vor erheblichen Mehraufwand stellt.

Ab dem 4. Januar 2027 steigt zudem die Mindestanforderung für Instandhaltungsrücklagen von 10 auf 15 Prozent des jährlichen Haushaltsbudgets einer Eigentümergemeinschaft. Branchenverbände warnen bereits vor möglichen Verzögerungen bei der Kreditgenehmigung.

Lockerungen an anderer Stelle

Nicht alles wird enger. Fannie Mae streicht die bisherige Obergrenze von 50 Prozent für den Anteil von Kapitalanlegern in etablierten Eigentumswohnanlagen. Außerdem können künftig Projekte mit bis zu zehn Einheiten von der Projektprüfung befreit werden – bislang galt diese Erleichterung nur für kleinere Anlagen.

Unterm Strich ergibt sich ein gemischtes Bild: Die Versicherungsreform dürfte kurzfristig Kaufinteressenten in angespannten Märkten entlasten. Die verschärften Kondostandards hingegen erhöhen den bürokratischen Aufwand für Kreditgeber und Verwaltungen – und könnten das Transaktionsvolumen im Eigentumswohnungssegment bis weit in das Jahr 2027 hinein belasten.

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