EQS-HV: STRABAG SE: Einberufung der 21. Ordentlichen Hauptversammlung
14.05.2025 | 07:01
EQS-News: STRABAG SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRABAG SE: Einberufung der 21. Ordentlichen Hauptversammlung
14.05.2025 / 07:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
21. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE
am Freitag, dem 13.6.2025, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),
im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1, Veranstaltungssaal 0.1.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2024
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2024
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2025
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für Vorstand und
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a. zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b
AktG sowohl über die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf
andere Art im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen
Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b. das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne
weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und
c. gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch
ein öffentliches Angebot zu beschließen
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 23.5.2025 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [1] www.strabag.com zugänglich:
• Jahresabschluss mit Lagebericht
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
• Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
• Konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
• Konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
• Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
• Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2024;
• Beschlussvorschläge des Vorstands
• Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats
• Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat
• Erklärung und Lebenslauf der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Person (§ 87 Abs 2 AktG)
• Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu
TOP 8 zur Ermächtigung zum Ausschluss des anteiligen
Veräußerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der
Aktionärinnen und Aktionäre beim Erwerb eigener Aktien sowie zur
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Wiederkaufrechts
(Bezugsrechts) der Aktionärinnen und Aktionäre bei einer Veräußerung
eigener Aktien
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft
namhaft gemachten unabhängigen Stimmrechtsvertreter
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht
• vollständiger Text dieser Einberufung
• Informationen über die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 3.6.2025 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im
Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.
Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
10.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
Per Post oder Boten: STRABAG SE
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text
angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
Satzung gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen sind
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von
Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt
werden:
telefonisch: +43 (0) 664 264 264 5
per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at]
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
• Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
• Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma und
Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des
Aktionärs, ISIN AT000000STR1,
• Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 3.6.2025
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Namensaktien
Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder Aktionäre zur
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform
der Gesellschaft spätestens am 10.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:
Per Post oder Boten: STRABAG SE
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die Anmeldung in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text
angeben)
Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionärinnen bzw. Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht,
zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zur Hauptversammlung
kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mit dabei haben.
STRABAG SE behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung
nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND
DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, der oder die zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das
Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu bestellen, die oder der im
Namen der Aktionärin bzw. des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
und dieselben Rechte wie die Aktionärin bzw. der Aktionär hat, die oder
den sie oder er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten: STRABAG SE
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Die Vollmachten müssen spätestens bis 12.6.2025 (16:00 Uhr, Wiener Zeit),
bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden. Am Tag der Hauptversammlung ist die
Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com
abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen bzw.
Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat die Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die
Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.
Aktionärinnen bzw. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein
Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse
22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung
die Aktionärinnen und Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung
von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches
der Gesellschaft bis spätestens 12.6.2025 (16:00 Uhr, Wiener Zeit),
ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung
von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1
8763343-30, Telefax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
knap.strabag@hauptversammlung.at.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§
109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 62
Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 23.5.2025 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien,
Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter,
MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an
die E-Mail-Adresse [2]investor.relations@strabag.com oder per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder,
wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei
Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt
die ISIN der Aktien, also AT000000STR1, im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionärinnen bzw. Aktionäre seit mindestens drei Monaten
vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt beziehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung
nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge
zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 3.6.2025 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177
oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H.
Herr Marco Reiter, MSc, oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com
zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde
oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.
Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [3] www.strabag.com veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach Art 53 SE-VO iVm §
118 AktG
Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich (nach Maßgabe der Sitzungsleitung
durch die Vorsitzende der Hauptversammlung).
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Telefax an +43 1 22422-1177 oder per E-Mail an
investor.relations@strabag.com übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von der Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
4. Anträge von Aktionärinnen bzw. Aktionären in der Hauptversammlung nach
§ 119 AktG
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der
Tagesordnung) können nur von Aktionärinnen bzw. Aktionären, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 3.6.2025 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag
ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite
Die Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach
den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der
Gesellschaft www.strabag.com zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem
Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und daher das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG nicht zu berücksichtigen ist.
Folglich ist auch die Bestimmung gemäß § 86 Abs 9 AktG nicht anwendbar.
Eine Angabe, ob ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erklärt wurde,
entfällt somit.
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 118.221.982,-- und ist zerlegt in
118.221.982 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.779.006 eigene
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 115.442.976 Stimmrechte.
3. Öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist beabsichtigt, die gesamte Hauptversammlung in Ton und Bild
aufzuzeichnen und im Internet unter www.strabag.com öffentlich zu
übertragen.
4. Sicherheitsvorkehrungen
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Garderobenpflicht) zu berücksichtigen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit).
5. Information für Aktionärinnen und Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
der Aktionärin bzw. des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer
der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen bzw.
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw.
Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen bzw. Aktionären und
deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz, insbesondere der §§ 111-114, 117 und 120 AktG, zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1)
c) DSGVO.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern durch
Aufzeichnung und öffentliche Übertragung der Hauptversammlung im Internet
unter www.strabag.com erfolgt gemäß § 102 Abs 4 AktG iVm § 19 Abs 3 und 4
der Satzung der STRABAG SE auf Grundlage der durch das Aktiengesetz und
die Satzungsregelung zugelassenen berechtigten Interessen gemäß Artikel 6
(1) f) DSGVO. Es wird darauf hingewiesen, dass jene Aktionär:innen bzw.
bevollmächtigte Vertreter:innen, die sich zu Wort melden und ans
Rednerpult treten, während der Übertragung in Großformat zu sehen sein
werden. Da es sich um eine "Einwegverbindung" handelt, werden keine Bild-
oder Tondaten von Personen verarbeitet, die die Hauptversammlung lediglich
über den Livestream verfolgen.
Für die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die
STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten,
Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG
SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt eine Aktionärin bzw. Aktionär an der Hauptversammlung teil, können
alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und
Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle
anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen
Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die
STRABAG SE ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw.
gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen bzw.
Aktionären gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen
Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
Beendigung führen.
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber der STRABAG SE unentgeltlich über
die E-Mail-Adresse [4]investor.relations@strabag.com oder über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Telefax: +43 (1) 22422 1177
Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.
Wien, im Mai 2025
Der Vorstand
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14.05.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 22422 – 1089
Fax: +43 1 22422 - 1177
E-Mail: investor.relations@strabag.com
Internet: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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2135262 14.05.2025 CET/CEST
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References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=0909229f816924524cc479bdca808161&application_id=2135262&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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