Die Bundesregierung und die Länder verpflichten sich verbindlich zum „Deutschland-Stack“ als technische Grundlage für alle künftigen E-Government-Dienste. Diese historische Entscheidung des IT-Planungsrats markiert den größten Strukturwandel in der deutschen Digitalpolitik seit dem Onlinezugangsgesetz. Sie fällt vor dem Hintergrund eines vernichtenden Berichts, der ein „digitales Ödland“ in den Behörden attestiert.

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Einheitlicher Kern gegen den Flickenteppich

Der Deutschland-Stack (D-Stack) soll das Ende des zersplitterten „Insellösungs“-Chaos bedeuten. Das souveräne Technologie-Framework wird zur verbindlichen, einheitlichen Basis für digitale Projekte von Bund, Ländern und Kommunen erklärt. Ziel ist eine durchgängig interoperable Verwaltung.

Der Stack baut auf quelloffenen Standards wie dem Sovereign Cloud Stack (SCS) auf, um Abhängigkeiten von proprietärer Software internationaler Anbieter zu verringern. Ein zentraler Teil des Mandats: Alle Behörden müssen auf Open Document Formats (ODF) umstellen und herstellerspezische Dateiformate ablösen. Experten werten dies als strategisches Marktsignal für europäische IT-Dienstleister. Die vollständige Umsetzung mit festgelegten Standards ist bis zum 31. Dezember 2026 geplant.

Realitätscheck: Nur 11 Prozent der Services voll digital

Die Dringlichkeit des Kurswechsels unterstreicht der „Behörden-Digimeter 2026“. Die Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der INSM liefert eine ernüchternde Bilanz: Von den 7.509 geforderten Verwaltungsleistungen sind bundesweit nur 11 Prozent vollständig digital verfügbar.

Während der Bund etwa zwei Drittel seiner eigenen Services auf Basisniveau digitalisiert hat, hinken die Kommunen massiv hinterher. Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der INSM, spricht von einem „digitalen Ödland“, das den Wirtschaftsstandort Deutschland benachteilige. Im aktuellen Tempo würde die flächendeckende Digitalisierung fast zwei Jahrzehnte dauern. Dies befeuert die Forderung nach dem Once-Only-Prinzip, bei dem Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen.

Infrastruktur-Offensive für KI und Rechenzentren

Als Rückgrat für den D-Stack und künftige digitale Dienste hat das Kabinett eine umfassende „Strategie für Rechenzentren und KI-Rechenleistung“ beschlossen. 28 Maßnahmen sollen die Rechenzentrumskapazität Deutschlands bis 2030 verdoppeln.

Der Plan von Digitalminister Dr. Karsten Wildberger fokussiert auf Nachhaltigkeit, Standortentwicklung und technologische Souveränität. Kernelemente sind beschleunigte Genehmigungsverfahren und die Sicherung grüner Energie für Hochleistungsrechnen. Parallel starten Pilotprojekte für „Agentic AI“-Hubs in der Verwaltung. Diese KI-Agenten sollen komplexe Aufgaben wie Genehmigungsverfahren bearbeiten. Sie sind essenziell für das Ziel, den Personalbestand bis 2029 durch Automatisierung um acht Prozent zu reduzieren.

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Föderales Gefälle und der Weg zu 2028

Die Fortschritte sind regional extrem ungleich verteilt. Nordrhein-Westfalen hat Hamburg als Spitzenreiter bei der Service-Verfügbarkeit abgelöst. Länder wie das Saarland kämpfen hingegen, wo in manchen Kommunen bis zu 85 Prozent der Leistungen rein analog abgewickelt werden.

Um die Lücke zu schließen, schließen Länder wie Baden-Württemberg nun verbindliche E-Government-Verträge. Sie etablieren ein „Vorgehensmodell“ für die Einführung von Online-Diensten nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip.

Der politische Druck ist enorm. Ab 2028 haben Bürger einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsdienstleistung (OZG 2.0). Verpassen die Infrastrukturprojekte und der D-Stack ihre Meilensteine, droht eine Klagewelle von Bürgern und Unternehmen.

Die Nagelprobe: Vom Pilotprojekt zum flächendeckenden Rollout

Unter Digitalminister Wildberger bündelt das neu geschaffene Ministerium erstmals die zuvor zersplitterten Zuständigkeiten. Der Fokus liegt nun auf der flächendeckenden Umsetzung.

Verbände wie der Internetverband eco zeigen sich vorsichtig optimistisch. „Die strategische Richtung stimmt“, sagt eco-Vorsitzender Oliver Süme. „Jetzt müssen die spürbaren Vorteile bei Bürgern und Unternehmen ankommen.“

Die kommenden Monate werden zur Nagelprobe. Die ersten technischen Standards werden finalisiert, die Integration der Europäischen Digitalen Identität (EUDI-Wallet) beginnt. Für die deutsche Verwaltung ist der Übergang kein Kann mehr, sondern ein Wettlauf gegen die gesetzliche Frist 2028 – der über ihre Glaubwürdigkeit im digitalen Zeitalter entscheidet.