Causa Buwog: Grasser spätestens zu Pfingsten in JA Innsbruck erwartet / Zu vier Jahren Haft verurteilter Ex-Finanzminister hat am 7. Mai Aufforderung zum Strafantritt erhalten - Hat von Gesetzes wegen innerhalb eines Monats Folge zu leisten
01.06.2025 | 19:35
--------------------------------------------------------------------- AKTUALISIERUNGS-HINWEIS Neu: Grassers Verteidiger wurde Aufforderung zum Strafantritt bereits Anfang Mai zugestellt (Lead modifziert) ---------------------------------------------------------------------
Der in der Buwog-Affäre zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser dürfte in der kommenden Woche, allerspätestens nach Pfingsten, seine Haft in der Justizanstalt (JA) Innsbruck antreten. Davon ist insofern auszugehen, als seinem Verteidiger Anfang Mai die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt wurde und diese am 7. Mai bei Grasser hinterlegt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt hat Grasser von Gesetzes wegen einen Monat Zeit, um in der für ihn zuständigen JA zu erscheinen. Grasser hat bisher keinen Antrag auf Strafaufschub gestellt, bekräftigte zuletzt das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Demgegenüber haben die Ex-Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger aus medizinischen Gründen Haftaufschub beantragt.
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Sonntag auf APA-Anfrage erläuterte, wurden in beiden Fällen medizinische Sachverständige bestellt, die nun überprüfen sollen, ob die geltend gemachten gesundheitlichen Gründe vorliegen. In der Regel dauert es sechs bis acht Wochen, bis eine Begutachtung und Befundung zur Frage einer Vollzugsuntauglichkeit abgeschlossen ist. Während Grasser in Sachen Buwog und in der Causa Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte rechtskräftig vier Jahre unbedingte Haft ausfasste, bekamen Meischberger dreieinhalb Jahre unbedingt und Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt.
sso/fel/an
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.cpi-europe.com http://www.rlbooe.at
Copyright APA/dpa-AFX. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA/dpa-AFX ist nicht gestattet.