Aufatmen im Silicon Valley: Das Schreckgespenst einer Zwangsaufspaltung ist vorerst vom Tisch. Ein US-Gericht entschied am Freitag, dass der Google-Mutterkonzern seinen Chrome-Browser behalten darf – eine klare Absage an die aggressive Forderung der US-Regierung. Doch der juristische Sieg kommt mit Auflagen, die das Geschäftsmodell des Tech-Giganten langfristig verändern könnten.

Keine Trennung von Chrome und Android

Die Entscheidung von US-Bezirksrichter Amit Mehta markiert einen entscheidenden Wendepunkt im Kartellverfahren gegen Google. Das Gericht lehnte den Antrag des US-Justizministeriums (DOJ) ab, eine Abspaltung von Chrome oder Android zu erzwingen. Für Investoren ist dies die wichtigste Nachricht des Wochenendes, da Chrome als zentraler Datenlieferant für das integrierte Werbegeschäft von Alphabet fungiert. Analysten hatten befürchtet, dass ein Verkauf dieser Sparte den Kern des Unternehmens zerstören würde.

Statt der "nuklearen Option" einer Zerschlagung wählte das Gericht verhaltensbezogene Auflagen. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern, ohne das Ökosystem des Unternehmens vollständig zu demontieren.

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Neue Regeln für Milliarden-Deals

Ganz ohne Blessuren kommt der Konzern jedoch nicht davon. Das Urteil greift tief in die Vertragsstruktur ein, mit der Google seine Marktmacht sichert. Die exklusiven Standard-Suchverträge – allen voran der Milliarden-Deal mit Apple, der Google zur Standardsuchmaschine auf iPhones macht – dürfen nicht mehr langfristig fixiert werden.

Das Gericht ordnete an, dass diese Vereinbarungen nun jährlich neu verhandelt werden müssen. Dies beseitigt die langfristige Bindung, die nach Ansicht des Gerichts das Monopol illegal aufrechterhielt. Für Alphabet bedeutet dies potenziell höhere Unsicherheit bei den Traffic-Akquisitionskosten (TAC), da Partner wie Apple oder Samsung durch die kürzeren Laufzeiten mehr Verhandlungsspielraum erhalten könnten. Zusätzlich wurde Google verpflichtet, bestimmte Suchdaten mit Konkurrenten zu teilen.

Fokus auf KI und Charttechnik

Ungeachtet des juristischen Tauziehens treibt Alphabet seine Technologieoffensive voran. Fast zeitgleich wurde der Rollout des neuen KI-Modells „Gemini 3 Deep Think“ für Premium-Abonnenten bestätigt, was die Innovationskraft des Konzerns unterstreicht. Die Aktie honorierte die Ereignisse mit einer Erleichterungsrallye und notiert mit einem Schlusskurs von 276,10 € nur knapp unter ihrem 52-Wochen-Hoch. Die starke Performance der letzten 12 Monate (+69,24 %) zeigt, dass der Markt das regulatorische Risiko bisher als beherrschbar einstuft.

Der Rechtsstreit könnte dennoch in die Verlängerung gehen, sollte das Justizministerium Berufung gegen Richter Mehtas Entscheidung einlegen. Kurzfristig richtet sich der Fokus nun darauf, wie sich die jährlichen Verhandlungen auf die Margen auswirken und ob der Aktie der charttechnische Ausbruch auf neue Rekordhochs gelingt.

  • Schlusskurs Freitag: 276,10 €
  • Tagesveränderung (Freitag): 1,21%
  • Change 12 Monate: 69,24%
  • 52-Wochen-Hoch: 279,70 € (25.11.2025)
  • Abstand zum 52-Wochen-Hoch: -1,29%
  • 200-Tage-Durchschnitt: 181,75 €

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