Alphabet Aktie: Kartellverfahren geht weiter
Alphabet geht in die nächste Runde im US-Kartellstreit um Googles Marktmacht in der Internetsuche. Der Konzern akzeptiert das Urteil nicht und greift nun die zentrale Entscheidung eines Bundesrichters an, die Google ein illegales Monopol bescheinigt. Für Anleger stellt sich damit vor allem eine Frage: Wie stark könnten mögliche Auflagen das Geschäftsmodell rund um Suche und Werbung tatsächlich treffen?
Berufung gegen Monopol-Urteil
Am Freitag hat Alphabet offiziell Berufung gegen das Kartellurteil eingelegt, das im August 2024 gefällt wurde. Damals war ein US-Bundesgericht in Washington zu dem Schluss gekommen, dass Google seine marktbeherrschende Stellung in der Online-Suche und bei Suchtext-Werbung rechtswidrig gesichert habe.
Mit der nun eingereichten Berufung will Google erreichen, dass ein Bundesberufungsgericht die Entscheidung von Richter Amit Mehta wieder kassiert. In einem begleitenden Blogpost kritisierte Lee-Anne Mulholland, Vice President Regulatory Affairs, das Urteil scharf. Das Gericht habe ignoriert, „dass Menschen Google nutzen, weil sie es wollen und nicht, weil sie dazu gezwungen werden“. Zudem argumentiert der Konzern, die Entscheidung berücksichtige weder das hohe Innovationstempo noch den intensiven Wettbewerb – sowohl durch etablierte Anbieter als auch durch neue KI-orientierte Wettbewerber.
Damit ist klar: Der Streit um Googles Marktmacht dürfte sich noch über Jahre hinziehen – und damit auch die Unsicherheit, welche strukturellen Auflagen dem Konzern langfristig drohen.
Zentrale Streitfrage: Zugriff auf Googles Suchdaten
Parallel zur Berufung beantragt Alphabet eine Aussetzung zentraler Teile der im September 2025 festgelegten Maßnahmen, bis über die Berufung entschieden ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Anordnung, bestimmte Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen – darunter auch generative-KI-Anbieter wie OpenAI.
Google warnt, dass die Umsetzung dieser Daten-Sharing-Auflagen Geschäftsgeheimnisse offenlegen könnte, die sich im Erfolgsfall der Berufung nicht mehr „zurückholen“ lassen. In Gerichtsdokumenten heißt es, das Unternehmen sei bereit, jede Auflage zu erfüllen, „solange dies nicht die Herausgabe seiner Daten oder die Bereitstellung syndizierter Suchergebnisse und Anzeigen“ erfordere, während das Verfahren noch läuft.
Bemerkenswert ist, dass Google andere Pflichten nicht angreift: So akzeptiert der Konzern vorerst Beschränkungen bei Vertragslaufzeiten, etwa für Vorinstallationen von Anwendungen wie dem Gemini-KI-Chatbot, die nur noch auf ein Jahr begrenzt werden dürfen. Das deutet darauf hin, dass Alphabet vor allem den Schutz seines Datenvorsprungs als kritischen Hebel des Geschäftsmodells betrachtet, während vertragliche Anpassungen eher als verkraftbar gelten.
Börse bleibt gelassen
An der Wall Street fällt die unmittelbare Reaktion auf die Berufung bislang verhalten aus. Die Alphabet-Aktie schloss am Freitag bei 330,00 US-Dollar und liegt damit nur knapp unter ihrem jüngsten 52-Wochen-Hoch. Auf Sicht von zwölf Monaten steht ein Kursplus von rund 74 Prozent zu Buche – der Titel hat damit einen deutlichen Lauf hinter sich.
Dass der Markt die Nachricht weitgehend einpreist, überrascht kaum: Eine Berufung galt nach der finalen Festlegung der Maßnahmen durch Richter Mehta im Dezember 2025 als sehr wahrscheinlich. Hinzu kommt, dass die Auflagen als weniger einschneidend bewertet wurden als von vielen Beobachtern befürchtet – insbesondere, weil die Forderung des US-Justizministeriums nach einer Abspaltung des Chrome-Browsers nicht durchkam.
Nächste Termine: Justiz und Zahlen
Aus Investorensicht stehen nun mehrere Wegmarken an, die den Kurs der Aktie mitprägen dürften:
- Die DC Circuit Court of Appeals wird den Fall voraussichtlich später im Jahr 2026 verhandeln. Erfahrungsgemäß dauert es etwa ein Jahr von der Berufungseinreichung bis zur Entscheidung.
- Das US-Justizministerium und eine Gruppe von Bundesstaaten haben bis zum 3. Februar 2026 Zeit zu entscheiden, ob sie selbst noch schärfere Maßnahmen anfechten wollen, die Richter Mehta abgelehnt hat – darunter die geforderte Chrome-Abspaltung und das Ende milliardenschwerer Zahlungen an Apple.
Kurzfristig richtet sich der Blick aber vor allem auf die Geschäftszahlen. Alphabet präsentiert seine Ergebnisse für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2025 am 4. Februar 2026 nach US-Börsenschluss. Analysten erwarten im Schnitt einen Gewinn je Aktie von 2,59 US-Dollar nach 2,15 US-Dollar im Vorjahresquartal.
Spannend wird vor allem der Blick auf Google Cloud: Nach einem Rekord-Auftragsbestand von 155 Milliarden US-Dollar im dritten Quartal 2025 setzen mehrere Analysten darauf, dass das Cloud-Geschäft zum zentralen Wachstumstreiber wird. So hält etwa Bank of America-Analyst Justin Post an einem Kursziel von 370 US-Dollar fest, während Mark Mahaney von Evercore ISI die Aktie mit „Outperform“ bewertet und mit einem anhaltenden EPS-Wachstum von rund 20 Prozent rechnet, gestützt durch erwartete Umsatzsteigerungen von über 40 Prozent bei Google Cloud.
Damit sind die Fronten klar: Juristisch steht Alphabet vor einem langwierigen Verfahren mit offenem Ausgang, operativ rechnen Analysten jedoch weiterhin mit robustem Wachstum – insbesondere im Cloud-Bereich.
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