Die ordentliche Hauptversammlung der Oberbank hat sich am Mittwoch in die Länge gezogen: Die UniCredit Bank Austria hatte im Dauerstreit mit den 3-Banken etliche Sonderprüfungen beantragt, die abgelehnt wurden. Über ihr Minderheitsverlangen, Millionenklagen gegen die Vorstände einzubringen, wurde nicht abgestimmt. Mit großer Mehrheit beschlossen wurde die Umwandlung von Vorzugs- in Stammaktien.

Die UniCredit Bank Austria ist über ein Vehikel an den drei börsennotierten Regionalbanken Oberbank (Linz), Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV, Innsbruck) und Bank für Kärnten und Steiermark (BKS, Klagenfurt) beteiligt. Auch die drei Banken selber sind untereinander verflochten. Dieses "Beteiligungskarussell" ist der Bank Austria ein Dorn im Auge. Sie vermutet, dass dadurch Kapitalerhöhungen der Oberbank zumindest teilweise aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien. Außerdem hat sie den Verdacht, dass die Oberbank der Beteiligungsgesellschaft Generali-3Banken Holding finanzielle Mittel zukommen ließ, um ihr die Teilnahme an der Oberbank-Kapitalerhöhung zu ermöglichen.

Oberbank-Generaldirektor Franz Gasselsberger hielt in der Hauptversammlung dem Vorwurf der Verflechtungen entgegen, dass die drei Schwesterbanken ihre Geschicke selbst bestimmen und ihnen ihr Handeln im Gegensatz zur UniCredit nicht "aus Mailand diktiert" würde. Kein einzelner Aktionär könne in diesem Konstrukt einen unternehmensschädigenden Einfluss ausüben. Die von der UniCredit angestrebte Entflechtung - "entflechten heißt zerschlagen" - würde sie zum einzigen Großaktionär machen.

Vor dem Hintergrund dieses Konflikts will die UniCredit, dass die Zuschüsse an die Generali 3Banken Holding zurückgefordert werden - wenn nötig auch auf dem Weg von Schadenersatzklagen gegen die Vorstände Gasselsberger, Florian Hagenauer und Josef Weißl sowie den ehemaligen Vorstand Ludwig Andorfer. Es geht um bis zu 19,3 Mio. Euro. Ein Sprecher von UniCredit Bank Austria erklärte, dass es nicht um eine Klage "seiner" Bank gegen das Oberbank-Management gehe, "sondern um Rückerstattungsansprüche der Oberbank gegen die Generali 3 Banken Holding (G3B)". Die entsprechende Klage müsste vom Aufsichtsrat für die Oberbank für erlittene Schäden eingebracht werden.

Darüber hinaus stellte die Bank Austria Anträge auf weitere Sonderprüfungen rund um Zahlungsflüsse innerhalb der 3-Banken-Gruppe und der Generali-3Banken Holding sowie rund um Zahlungen an andere Aktionäre. Die Sonderprüfungen wurden in der HV abgelehnt. Bei den angestrebten Klagen handelt es sich nur um Minderheitsverlangen, daher wurde darüber gar nicht erst abgestimmt.

Mit großer Mehrheit angenommen wurde hingegen der Antrag, alle Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln. Daher wurde vorsorglich bereits eine - ebenfalls virtuelle - außerordentliche Hauptversammlung für 9. Juni anberaumt. Denn nach den stimmberechtigten Stammaktionären müssen die bisher nicht stimmberechtigten Vorzugsaktionäre ebenfalls noch zustimmen.

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