Österreichs Tourismusbetriebe schlagen Alarm: Eine für September zugesagte Verordnung zur Aufstockung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten lässt weiter auf sich warten. Die Zeit wird knapp – in den Gletscherskigebieten startet die Wintersaison bereits in wenigen Wochen.

"Es ist bereits fünf nach zwölf!", warnt Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich. Ohne die rechtliche Grundlage können dringend benötigte Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten weder eine AMS-Bewilligung noch ein Visum erhalten.

Ministerratsbeschluss seit sechs Monaten blockiert

Bereits am 30. April beschloss der Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Tourismus. Die Kernpunkte:

  • Kontingent für Saisonarbeitskräfte steigt auf 5.500 Personen
  • Überziehungsrahmen von 50 Prozent bei Bedarfsspitzen
  • Separates Westbalkan-Kontingent mit 2.500 Plätzen
  • Neuer Tourismusfonds mit 6,5 Millionen Euro jährlich

Die entsprechende Verordnung sollte verbindlich im September in Kraft treten. Passiert ist bisher: nichts.

Tourismusfonds bremst Saisonierverordnung aus

Der Grund für die Verzögerung: Gewerkschaft und Arbeiterkammer haben die Ausgestaltung des Tourismusfonds noch nicht finalisiert. "Es ist völlig unakzeptabel, dass die Saisonierverordnung wegen eines Detailpunkts blockiert wird", kritisiert Kraus-Winkler scharf.

Zusätzliche Verwirrung sorgt das AMS bei Mischbetrieben. Bei Hotels mit Landwirtschaft wurde der Anspruch auf Saisoniers infrage gestellt – eine Klarstellung steht aus.

Betriebe in der Planungsfalle

Ohne die Verordnung stecken tausende Betriebe in der Zwickmühle. Die Wintersaison beginnt in den Gletscherskigebieten bereits im Oktober, in den meisten Skigebieten Anfang Dezember. Teams müssen jetzt zusammengestellt werden.

Das etablierte Ersatzkraftverfahren stellt sicher: Inländische Arbeitssuchende haben stets Vorrang. Erst wenn das AMS bestätigt, dass keine passende heimische Kraft verfügbar ist, darf eine Stelle mit Drittstaatsangehörigen besetzt werden.

Wettlauf gegen die Zeit

Die Wirtschaftskammer fordert sofortiges Handeln:

  • Verordnung muss unverzüglich erlassen werden
  • Stichtag: 1. November 2025 statt Januar 2026
  • Klare Regelung für alle Tourismusbetriebe mit Gewerbeberechtigung

Die Alternative: Betriebe müssen Angebote einschränken, Öffnungszeiten verkürzen oder gar nicht aufsperren. Das bedroht nicht nur Umsätze, sondern auch Österreichs Ruf als verlässliches Tourismusland.

Die kommenden Tage entscheiden über den Erfolg der Wintersaison 2025/26.