Die Entscheidung über diese außerordentliche Index-Aufnahme folgt auf die Streichung des Immobilienunternehmens BUWOG AG aus dem ATX und anderen Indizes der Wiener Börse. Das vom Index-Komitee verabschiedete Regelwerk sieht in diesem Fall die Aufnahme eines neuen Kandidaten vor. Grund für die Streichung der BUWOG AG ist, dass Vonovia SE nach Ablauf der verlängerten Annahmefrist des Übernahmeangebots über 90 % der BUWOG-Aktien hält und ein Squeeze-Out-Verfahren ankündigte. Die nächste planmäßige Überprüfung der Zusammensetzung findet am 4. September 2018 statt.

Die Berechnung des ATX beruht auf einer rein quantitativen Methodik, die in einem Index-Regelwerk detailliert festgelegt ist. Als Entscheidungsgrundlage für eine Indexaufnahme dienen der tägliche Durchschnittsumsatz sowie die Streubesitzkapitalisierung der Unternehmen. Die planmäßige Überprüfung der Zusammensetzung des ATX findet halbjährlich (März und September) statt, die Überprüfung der Berechnungsparameter (Aktienanzahl, Streubesitzfaktoren und Repräsentationsfaktoren) quartalsweise (März, Juni, September und Dezember). Einmal monatlich wird die "ATX-Beobachtungsliste" veröffentlicht. Im Indexkomitee, das die Regelwerke zu den Indizes beschließt, bringen Vertreter der institutionellen Investoren, der Handelsmitglieder an der Wiener Börse, der Finanzinstitutionen, die Finanzprodukte auf die Indizes begeben, der Wissenschaft sowie der Wiener Börse ihre Erfahrung ein.