Wann muss der Gewinn durch Aktien versteuert werden?
13.02.2023 | 17:07
Der Gewinn, der durch Aktien steht, muss in der Regel wie jedes Einkommen versteuert werden. Dabei unterliegen die Dividenden und Kursgewinne meist einer pauschalen Abgeltungssteuer. Ein paar Ausnahmen kommen jedoch auch bei Aktien vor.
Vorsicht vor ungewollter Steuerhinterziehung
Die Gründe, aus denen eine Steuerfreiheit hervorgeht, sollten ordentlich geprüft werden, am besten wird dies von einem Fachmann, zum Beispiel einem Steuerstrafrecht Anwalt in Berlin, überprüft. Denn: Auch ungewollte Steuerhinterziehung ist Steuerhinterziehung und die Folgen können von hohen Geldbußen bis zur Freiheitsstrafe gehen. Daher sollte genau geprüft werden, ob wirklich eine Steuerfreiheit besteht oder der Gewinn versteuert werden muss.
Wann braucht der Gewinn aus Aktien nicht versteuert werden?
Gewinne aus Aktien müssen immer dann versteuert werden, wenn die Einnahmen den Freibetrag von 1000,- (bei Singlen) und 2000,- (bei Ehepaaren) überschreitet. Achtung: Für ausländische Aktien gilt dieser Freibetrag nicht. Diese müssen immer versteuert werden, hier greift keine Regelung zum Freibetrag.
Wie funktioniert der Freibetrag?
Der Freibetrag besagt, dass Singles pro Jahr einen Gewinn von 1000,- erzielen dürfen, ohne dass dieser versteuert werden muss. Bei Ehepaaren beläuft sich der Betrag auf das doppelte dieser Summe. Überschreiten die Einnahmen den Betrag von 1000,-, bzw. 2000,-, so müssen die darüber hinaus eingenommenen Gewinne versteuert werden. Liegen die Einnahmen also bei einem Single bei 1200,-, so müssen 200,- versteuert werden. Davon abzugrenzen ist die Freigrenze. Kommt diese zum Einsatz müsste bei Überschreitung der Summe der Gesamtbetrag versteuert werden.
Was sind die Voraussetzungen?
Um den Freibetrag für einen Aktienverkauf zu aktivieren, muss dies über einen „Freistellungsauftrag“ bei der zuständigen Bank geregelt werden. Dies liegt daran, dass die Abgeltungssteuer ansonsten direkt von der Bank an das Finanzamt fließt, so dass auch die Bank eingeweiht sein muss, wenn der Freistellungsbetrag in Anspruch genommen werden soll. Ein solches Vorgehen wird als „Quellensteuer“ bezeichnet, da das Geld hier direkt an das Finanzamt weitergeleitet wird und nicht erst über das Konto des Aktieninhabers umgeleitet wird. Die bedeutet im Umkehrschluss: Wird der Freibetrag bei der zuständigen Bank nicht gemeldet, so führt die Bank ohne entsprechenden Auftrag pauschal die Steuer auf die Kapitaleinkünfte ab. Dies gilt auch dann, wenn diese unterhalb der 1000,- liegen. In diesem Fall kann das Geld aber über die Steuererklärung zurückgeholt werden.