Rund um den Dieselskandal des deutschen Auto-Giganten VW ist die Haftung von VW wegen Arglist vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) schon 2020 rechtskräftig festgestellt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) signalisierte 2022 zudem, dass das von VW verwendete Thermofenster unzulässig ist. Jetzt gibt es ein erstes Urteil zu einer Sammelklage in Österreich. Das Gericht bejaht die VW-Haftung, so der VKI, der aber gegen den aus seiner Sicht zu geringen Schadenersatz beruft.

Der vom Landesgericht St. Pölten durchschnittlich vorgesehene Schadenersatz von 4 Prozent des Kaufpreises liegt aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) nämlich "deutlich unter der Messlatte", hieß es in einer Aussendung am Montag. Das Landesgericht St. Pölten weiche massiv von zahlreichen weitaus höheren Zusprüchen anderer österreichischer Gerichte in Einzelverfahren ab.

Für einige Betroffene mit bestimmten Fahrzeugmodellen sei außerdem gar kein Schadenersatz vorgesehen. "Damit wird auch die aktuelle Rechtsprechung des deutschen BGH zum Schadenersatz bei Thermofenstern vom Landesgericht St. Pölten nicht berücksichtigt", schreibt der VKI und begründet damit seine Berufung gegen das Urteil.

phs/bel

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