Petition an den Nationalrat

Wien (OTS) - Über 3500 Personen haben in einer Online-Petition die Forderung des Verbraucherschutzvereines (VSV) unterstützt, dem VSV die Berechtigung zu Verbandsklagen in § 29 Konsumentenschutzgesetz einzuräumen.

Seit 1979 gibt es für die Sozialpartner und den VKI die Berechtigung im Interesse von Verbrauchern Verbandsklagen zu führen. Das sind Klagen auf Unterlassung der Verwendung unfairer Klausel, irreführender Werbung und Verstößen gegen EU-Verbraucherrecht.

“Wieso die Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer Verbraucherinteressen vertreten sollten, ist bis heute unerklärlich. Diese Kammern, aber auch ÖGB und Seniorenrat haben bis heute keine solche Klage geführt. Nur VKI und AK führen diese Klagen,” stellt Peter Kolba, Obmann des VSV, klar.

“Ich habe diese Klagstätigkeit im VKI aufgebaut, es kann also kaum bezweifelt werden, dass der VSV solche Klagen führen kann. Doch die Sozialpartner wollen die Kontrolle darüber, wer geklagt wird, nicht aus der Hand geben. Das hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Ich fordere daher die Klagslegitimation für den VSV.“

Die Online-Petition wird im Herbst im Nationalrat eingebracht werden.