Rund 2700 Beschwerden aus aller Welt beim VSV eingelangt

Wien (OTS) - Einer OTS der Firma Amabrush entnehmen wir, dass die Amabrush Gmbh heute beim Handelsgericht Wien Insolvenz angemeldet hat.

Amabrush ist ein Wiener Startup, das mit dem Projekt einer “10 Sekunden Zahnbürste” viel Aufsehen erregt hat. Unter anderem wurde diese Zahnbürste im deutschen (“Das Ding des Jahres”) und im österreichischen Fernsehen (“2 Minuten - 2 Millionen”) beworben. Nach eigenen Angaben wurden weltweit über Crowdfunding 8 Millionen Euro eingesammelt. Inzwischen wurde die Wunderzahnbürste auch über einen Web-Shop verkauft.

Die Crowdfunder waren empört, dass - entgegen den Versprechungen -das Produkt an sie nicht oder mit hoher Verspätung ausgeliefert wurde. Belieferte Crowdfunder und Käufer waren von der beworbenen Funktion der Zahnbürste schwer enttäuscht. Tests von Konkret und Standard ergaben, dass die Zahnbürste in den beworbenen 10 Sekunden keineswegs die Zähne sauber reinigen kann.

”Aufgrund von vielen Beschwerden hat der Verbraucherschutzverein (VSV) der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt und eine Sammelaktion für Beschwerden mit dem Ziel eines Privatbeteiligtenanschlusses im Strafverfahren begonnen”, berichtet Peter Kolba, Obmann des VSV. “Bis heute haben sich rund 2700 Beschwerdeführer aus der ganzen Welt bei uns gemeldet. Wir haben auch bereits eine Reihe von Privtbeteiligtenanschlüsse für diese vorgenommen.”

Was bedeutet eine Insolvenzeröffnung für Crowdfunder und Käufer?

- Forderungen auf Rückzahlung von Beiträgen bzw Kaufpreisen werden im Insolvenzverfahren anzumelden sein.

- Die strafrechtlichen Ermittlungen der WKStA richten sich auch gegen eine Reihe von Personen, die hinter Amabrush stehen bzw deren Geschäfte geführt haben. Gegen diese Personen können - würden sie angeklagt und verurteilt - sehr wohl auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Es gilt aber die Unschuldvermutung.

- Der Web-Shop ist derzeit unseres Wissens still gelegt. Das entspricht auch den Aufforderungen des VSV gegenüber Amabrush, den weiteren Verkauf des Produktes mit der bisherigen Werbung weiter zu verkaufen.

”Es entspricht der üblichen Argumentation in solchen Fällen, dass ein betroffenes Unternehmen die Schuld für die Insolvenz nicht bei sich sucht, sondern den VSV bzw die Medienberichte dafür verantwortlich macht,” weiß Peter Kolba aus seiner dreissigjährigen Erfahrung als Konsumentenschützer.