Wien (OTS) - Wolfgang Gerstl, VP-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss, zeigt sich von der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Ladung von Eva Glawischnig als Auskunftsperson in den Ausschuss nicht überrascht. "So wird Krainer und Krisper aufgezeigt, dass der U-Ausschuss kein Instrument der Willkür ist. Die Entscheidung ist eine herbe Niederlage für die rot-pinke U-Ausschuss-Koalition!"

Das Verlangen der ÖVP war ja von der Mehrheit im Ausschuss bestritten worden, weshalb der Gang vor den VfGH notwendig war. "Dieser kommt nun zur eindeutigen Erkenntnis, dass das Bestreiten rechtswidrig war. Dies ist eine Entscheidung mit wichtiger Folgewirkung, da es eine Ablehnung ohne entsprechende Begründung verhindert", so Gerstl. Während die VP-Fraktion in ihrem Verlangen einer klaren Argumentation für die Notwendigkeit einer Ladung folgte, versuchte es die Mehrheit – angeführt von Kai Jan Krainer – aus parteipolitischer Motivation mit einer pauschalen Bestreitung ohne nähere Erklärungen. "Das ist laut VfGH rechtswidrig", so Gerstl. In der Entscheidung des VfGH wird betont, dass die Mehrheit ihre Entscheidung "substantiiert und nachvollziehbar" zu begründen habe, was jedoch nicht geschehen sei. Es könne, so das Ergebnis, "nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes sein, aus den Wortmeldungen einzelner Ausschussmitglieder eine Mutmaßung zu treffen, ob und welche der in der Sitzung vorgebrachten Gründe die beschlussfassende Mehrheit zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben könnte".

Für Gerstl wurde somit die völlig korrekte – und zudem für die Aufklärung im U-Ausschuss wichtige – Vorgangsweise bestätigt. "Als ehemalige Grüne Bundessprecherin hat Glawischnig vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und hat in ihrer leitenden Funktion bei Novomatic – einem Unternehmen mit hoher Relevanz im U-Ausschuss – Wahrnehmungen zum Untersuchungsgegenstand, die auch in den Akten zu finden sind. Noch eindeutiger kann die Begründung einer Ladung gar nicht sein", so Gerstl. (Schluss)