Gestern traf es die Varengold Bank mit voller Wucht: Die BaFin verhängte ein Bußgeld von 3,3 Millionen Euro plus 500.000 Euro Zwangsgeld. Der Grund? Systematische Verstöße gegen Geldwäscheauflagen über fast zwei Jahre hinweg.

Frontaler Angriff der Aufsicht

Die Hamburger Bank hatte zwischen Juni 2023 und März 2025 in 30 Fällen Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht fristgerecht abgegeben. Doch damit nicht genug: Die BaFin monierte "gravierende Defizite" insbesondere bei Geschäften mit Iran-Bezug. Betroffen waren Risikoanalyse und EDV-Monitoring - also Kernelemente der Compliance.

Das Zwangsgeld von 500.000 Euro resultiert aus zwei Verstößen gegen einen bereits im Juni 2023 ergangenen Bescheid. Eine klare Eskalationsstufe der Aufsicht.

Ist die Luft jetzt raus?

Die Bank betont, die Strafe sei durch Rückstellungen gedeckt und erwartet keine weiteren Bußgelder aus der laufenden Sonderprüfung. Doch kann das wirklich Entwarnung signalisieren?

  • 3,3 Mio. Euro Bußgeld für systematische Verstöße
  • 500.000 Euro Zwangsgeld für Nichtbeachtung früherer Auflagen
  • 30 verspätete Verdachtsmeldungen über 21 Monate
  • Gravierende Defizite bei Iran-Geschäften

Transformation unter Aufsichtsdruck

Parallel zur Strafe läuft die strategische Neuausrichtung des Instituts. Das Zahlungsverkehrsgeschäft im Commercial Banking wurde eingestellt und zurückgebaut. Hohe einmalige Aufwendungen durch die Sonderprüfung belasten zusätzlich.

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Vorstandssprecher Matthias Wargers versichert, man arbeite "konsequent" an der Umsetzung von Maßnahmenplänen und stehe im "konstruktiven Austausch" mit den Behörden. Doch wie nachhaltig ist dieser Kurswechsel wirklich?

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die eingeleiteten Maßnahmen die Compliance-Struktur tatsächlich stärken können - oder ob die Aufsicht weiterhin ein waches Auge auf das Hamburger Institut werfen muss.

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