Einzelunternehmen – Einzelkämpfer in der Wirtschaft

Beim Einzelunternehmen handelt es sich um eine Unternehmensform, bei der eine einzige Person das Geschäft führt und sämtliche Entscheidungen trifft. Der Inhaber ist also alleinverantwortlich. Eine Trennung zwischen dem Unternehmen und der Person, die es betreibt und besitzt, gibt es nicht.

Das heißt auch, dass der Inhaber die volle Haftung und das volle Risiko für das Unternehmen trägt. Das Einzelunternehmen ist die einfachste und auch die am häufigsten gewählte Form der Unternehmensgründung. Insbesondere Selbstständige und Kleinunternehmer entscheiden sich in der Regel für das Einzelunternehmen.

Vorteile des Einzelunternehmens

  • Einfache Gründung: Es ist unkompliziert, ein Einzelunternehmen zu gründen. Nur wenige formale Schritte sind erforderlich.
  • Volle Kontrolle: Der Inhaber behält die komplette Kontrolle über sein Unternehmen. Er ist in der Lage, Entscheidungen schnell und flexibel zu treffen.
  • Steuerliche Einfachheit: Der Unternehmer kann seine Einkünfte in der Regel in seiner persönlichen Einkommenssteuererklärung ausweisen. Das vereinfacht die Steuerabwicklung.

Nachteile des Einzelunternehmens

  • Beschränkte Ressourcen: Einzelunternehmen sind in den meisten Fällen auf das persönliche Vermögen sowie die Ressourcen des Inhabers beschränkt. Das kann die Kapitalbeschaffung erschweren.
  • Haftung: Der Inhaber trägt das vollständige finanzielle Risiko des Unternehmens. Er haftet mit seinem persönlichen Vermögen für etwaige Schulden und Verbindlichkeiten.
  • Begrenztes Know-how: Einzelunternehmen haben keine Partner oder Mitarbeiter, um Wissen und Erfahrungen zu teilen. Das Fachwissen ist dementsprechend begrenzt.

Für wen eignet sich das Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist möglicherweise die richtige Wahl für Sie, wenn Sie die volle Kontrolle über Ihr Geschäft wünschen. Sie müssen jedoch bereit sein, das damit einhergehende finanzielle Risiko zu tragen. Diese Unternehmensform eignet sich besonders für Solo-Unternehmer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die einen begrenzten Kapitalbedarf haben.

Personengesellschaften – gemeinsam stark in der Geschäftswelt

Auch Personengesellschaften sind bei der Unternehmensgründung beliebt. Bei diesen Unternehmensstrukturen gibt es zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen, die das Unternehmen zusammen betreiben. Mit einer Personengesellschaft ist es also möglich, Betriebe mit weiteren Partnern zu führen. Attraktiv ist diese Unternehmensform besonders für Start-ups und kleinere Unternehmen, die davon profitieren wollen, Expertise und Ressourcen gemeinsam zu nutzen. Zu den häufigsten Formen gehören:

In einer Personengesellschaft teilen sich die Partner neben der Verantwortung für das Unternehmen auch die Gewinne und Verluste. Auf Ebene der Gesellschafter erfolgt die Besteuerung. Das hat zur Folge, dass die Gewinne nur einmal besteuert werden. Die Haftung der Gesellschafter ist je nach Art der Personengesellschaft unterschiedlich. In einer GbR haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Bei einer KG ist es möglich, dass auch beschränkt haftende Gesellschafter beteiligt sind.

Personengesellschaft gründen und führen – Tipps und Tricks

  • Verwenden Sie einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, um die Rechte, Pflichten und Gewinnverteilung der Gesellschafter zu regeln.
  • Klären Sie von Anfang an die Ziele und Erwartungen aller Gesellschafter, um Konflikte zu vermeiden.
  • Ziehen Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu, um die Gründung und Führung der Personengesellschaft ordnungsgemäß abzuwickeln.

Für wen sind Personengesellschaften geeignet?

Personengesellschaften bieten die Möglichkeit, Ressourcen, Fachwissen und Risiken zu teilen. Sie sind attraktiv für Gründer, die gemeinsam ein Unternehmen aufbauen möchten, aber keine Lust auf die Formalitäten und Strukturen einer Kapitalgesellschaft haben. Allerdings sollten sich alle Partner der persönlichen Haftung bewusst sein und klare Absprachen treffen, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen.

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Kapitalgesellschaften – Kapital beschaffen, Haftung begrenzen

Die Kapitalgesellschaften zeichnen sich als Unternehmensform dadurch aus, dass es eine klare Trennung zwischen den Eigentümern und dem Unternehmen gibt. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die eigenständig agieren und von den Gesellschaftern getrennt sind. Dies bietet eine ganze Reihe an Vorteilen, wie etwa eine begrenzte Haftung und die Möglichkeit, Kapital von Investoren und Aktionären anzunehmen. Gängige Formen der Kapitalgesellschaften sind:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)

Die GmbH ist dabei eine besonders beliebte Unternehmensform – gerade für Familienunternehmen.

Vorteile der Kapitalgesellschaften

  • Begrenzte Haftung: Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Das eigene Vermögen der Gesellschafter ist dementsprechend vor den Schulden des Unternehmens geschützt.
  • Einfache Kapitalbeschaffung: Kapitalgesellschaften können durch den Verkauf von Anteilen leichter Kapital aufnehmen, um zu expandieren.
  • Kontinuität: Kapitalgesellschaften bestehen auch nach dem Ausscheiden von Gesellschaftern weiter. Der Betrieb ist nicht von einzelnen Personen abhängig.

Nachteile der Kapitalgesellschaften

  • Komplexität: Kapitalgesellschaften sind mit mehr Bürokratie und Formalitäten verbunden als andere Unternehmensformen. Es müssen strenge rechtliche Vorschriften eingehalten werden.
  • Hohe Kosten: Die Gründung und Verwaltung einer Kapitalgesellschaft kann teuer sein. Zu den Kosten gehören unter anderem Gebühren für die notarielle Beurkundung, für die Eintragung ins Handelsregister und für die Steuerberatung.
  • Weniger Flexibilität: Kapitalgesellschaften sind weniger flexibel bei der Verteilung von Gewinnen und Entscheidungsprozessen als Personengesellschaften. Die Unternehmensstruktur ist formell und nicht so leicht anpassbar.

Für wen eignen sich Kapitalgesellschaften?

Kapitalgesellschaften sind eine attraktive Lösung für Unternehmen, die Kapital von Investoren anziehen möchten und sich eine klare Trennung zwischen dem Unternehmensvermögen und dem persönlichen Vermögen wünschen.

Mischformen und Spezialfälle – wenn gewöhnliche Unternehmensformen nicht ausreichen

Neben den bereits genannten Unternehmensformen gibt es noch Mischformen sowie spezielle Unternehmenskonzepte, die je nach Situation sinnvoll sein können. Mischformen kombinieren die Merkmale verschiedener Unternehmensformen.

Als Beispiel dafür ist die Unternehmergesellschaft (UG) zu nennen. Sie vereint die Eigenschaften von Kapital- und Personengesellschaften. Bei der UG ist die Haftung geringer als bei einer GmbH. Sie benötigt weniger Stammkapital, weshalb sie für Gründer eine flexible Option ist, denn eine UG (auch mini GmbH genannt) kann mit einem Startkapital von einem Euro gegründet werden. Die Startsumme sollte im Idealfall höher liegen, um die Ausgaben am Anfang damit decken zu können.

Zu den speziellen Unternehmensformen, die für bestimmte Zwecke oder Branchen entwickelt wurden, gehört die Genossenschaft. Bei dieser Form der Zusammenarbeit führen Mitglieder gemeinsam ein Unternehmen und profitieren von den Gewinnen.

Wann sind diese Unternehmensformen geeignet?

Mischformen wie eine UG eignen sich für Gründer, deren Kapitalbedarf begrenzt ist. Die Mindesteinzahlung ist hier geringer als bei einer GmbH. Ein Spezialfall wie die Genossenschaft eignet sich hingegen für Unternehmen aus den jeweiligen Branchen – also etwa der Landwirtschaft oder dem Finanzwesen.  

Fazit: Die passende Unternehmensform ist entscheidend für Ihren Erfolg

Die richtige Unternehmensform zu wählen, ist für Unternehmer von entscheidender Wichtigkeit. Sie beeinflusst die Besteuerung, die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und die Perspektive des Unternehmens. Hier sind noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Einzelunternehmen bieten die volle Kontrolle. Sie gehen jedoch mit uneingeschränkter persönlicher Haftung einher.
  • Personengesellschaften ermöglichen die Zusammenarbeit mehrerer Partner und teilen die Haftung. Allerdings erfordern sie klare Vereinbarungen.
  • Kapitalgesellschaften trennen das Unternehmen von den Eigentümern. Sie bieten eine begrenzte Haftung und ermöglichen die Aufnahme von Kapital.
  • Mischformen wie die UG garantieren eine höhere Flexibilität bei geringerem Kapitalbedarf.
  • Spezialfälle wie Genossenschaften können in bestimmten Branchen sinnvoll sein.

Wenn Sie bei der Wahl der Unternehmensform unsicher sind, lassen Sie sich beraten. Eine kostenlose Gründerberatung erhalten Sie zum Beispiel bei der Gründer Hilfe Deutschland.