Konsumentenschutzausschuss soll Farbe bekennen

Wien (OTS) - Im Nationalrat tagt heute der Konsumentenschutzausschuss. Die Umsetzung von zwei EU Richtlinien steht zu Diskussion. Bis Sommer 2021 muss die Richtlinie zur Gewährleistung umgesetzt werden; bis Ende 2022 die Richtlinie über Verbandsklagen (Sammelklagen).

“Der Entwurf der Umsetzung der Gewährleistung ist ambitionsloses Übernehmen, was man halt übernehmen muss. Überraschend, dass die Grünen, obwohl sie Nachhaltigkeit stets betonen, dafür nichts getan haben. Die Gewährleistungsfrist für mangelnde Lebensdauer von Produkten (Obsoleszen) müsste erst laufen, wenn sich diese Verkürzung herausstellt,“ fordert Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).

Die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie soll die Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden stärken. Die Verhandlungen über einen Entwurf des BMJ beginnen im Sommer 2021.

“Die mangelnde Rechtsdurchsetzung ist der Haken im Konsumentenschutz. Die Richtlinie - intelligent und effizient umgesetzt - kann da viel bewirken. Der VSV hat Justizministerin Zadic angeboten, sich mit der Expertise von Peter Kolba in die Verhandlungen einzubringen,“ betont Kolba.

Dr. Peter Kolba hat in 27 Jahren die Verbandsklagetätigkeit im VKI aufgebaut und mit Rechtsanwalt Klauser und dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG die Sammelklage nach österr. Recht erfunden und oftmals erfolgreich angewendet.

“Der VSV bietet wohl auch den versierten und maßvollen Umgang mit den Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes und in einer noch laufenden Petition fordern daher 1500 Personen die Klageberechtigung für den VSV!“ betont Kolba.

Service: www.openpetition.eu/!verbandsklage4vsv