Tokenisierung: das Crowdfunding der Zukunft
Eine Tokenisierung ermöglicht Unternehmern, auf innovative und effiziente Art Kapital im Gegenzug für die Beteiligung an unterschiedlichsten Vermögenswerten zu beschaffen. Investoren ermöglicht sie wiederum, unkompliziert und ohne finanzielle Eintrittsschranken in eben diese zu investieren. Welches Potential steckt noch in dieser revolutionären Methode der Kapitalbeschaffung?
Bei einer Tokenisierung wird der Wert eines Assets auf Grundlage der Blockchain-Technologie in beliebig große digitale Einheiten – sogenannte Tokens – zerstückelt. Jede dieser digitalen Einheiten repräsentiert dabei einen Anteil an dem zugrundeliegenden Vermögenswert. Der Begriff Vermögenswert ist hierbei sehr weit zu verstehen. So können neben Immobilien unter anderem auch Rohstoffe, Kunstwerke oder aber auch Unternehmensanteile tokenisiert werden. Ein wesentlicher Vorteil dabei ist, dass der Token völlig flexibel nach den Bedürfnissen des Emittenten ausgestaltet werden kann und die Tokenausgabe dadurch eine attraktive und vielversprechende Möglichkeit der Kapitalbeschaffung darstellt.
So bietet die Tokenisierung beispielsweise für Unternehmer in der Immobilienbranche große Chancen, da der Zugang zu Kapital insbesondere für weniger finanzstarke Unternehmer in der Regel eine große Herausforderung darstellt. Da sich die Ausgabe von Aktien für derartige Projekte als wenig praktikabel und durchaus kostspielig erweist, kann gerade hier die Emission von Tokens über eine Privatplatzierung und ein öffentliches Angebot eine attraktive Variante eröffnen. Durch die Ausgabe von Tokens kann zunächst ein wesentlich breiteres Publikum angesprochen werden. Zerstückelt der Unternehmer sein Immobilienprojekt mit einem Wert von z.B. EUR 10 Millionen in 10.000 Tokens zu je EUR 1.000, können neben potenziellen Großinvestoren auch Privatpersonen, die sich nur mit kleineren Investments am Projekt beteiligen möchten, gewonnen werden. Wird die finanzielle Eintrittsschranke aufgehoben und der Immobilienmarkt einer breiteren Anlegerklasse zugänglich gemacht, so eröffnet dies neue Perspektiven für einen Markt, der üblicherweise mit einer beschränkten Nachfrage konfrontiert ist.
Will sich ein Tokeninhaber von seinem Investment trennen, kann er die durch den Token repräsentierte Rechtsposition direkt über die Blockchain an eine andere Person übertragen. Diese unkomplizierte Möglichkeit der Übertragung von Tokens führt dazu, dass ursprünglich illiquide Assets wie Immobilien plötzlich wesentlich liquider sind als zuvor. Dies hat insbesondere einen wesentlichen Vorteil: Genauso wie der Börsengang eines Unternehmens eine nachhaltige Steigerung des Shareholder Value zur Folge haben kann, kann eine Tokenisierung eines Assets durch die vereinfachte und kostengünstigere Übertragbarkeit der Tokens zu einer nachhaltigen Steigerung des Tokenholder Value führen. Um das volle Potenzial der Blockchain-Technologie auszuschöpfen und auch den Handel von digitalen Vermögenswerten zu ermöglichen, müssen allerdings erst die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Technisch gesehen wäre es bereits durchaus möglich, Tokens mit anderen auf einer Exchange gelisteten Vermögenswerten zu handeln. Dies würde auch ein Finanzierungsmodell schaffen, das aufgrund der Erreichbarkeit einer breiten Öffentlichkeit, starke Parallelen zu einem herkömmlichen Börsengang aufweist.
Auch wenn die in der Zukunft mögliche Durchführung einer Token-Ausgabe im Wege eines IEOs (Initial Exchange Offering) – also über eine Exchange-Plattform – durchaus vielversprechend erscheint, so bedeutet dies nicht, dass Unternehmer zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Tokenisierung ihrer Assets verzichten sollten. Ein Security Token Offering (STO), also die Token-Ausgabe durch das Unternehmen selbst, bietet auch jetzt schon ein attraktives Finanzierungsmodell für innovative und zukunftsorientierte Unternehmen, die das Potenzial des „Crowdfundings“ erkannt haben und es zur Realisierung ihrer Projekte heranziehen wollen.
Interessant ist bei einer Tokenisierung nämlich vor allem auch, dass es dem Unternehmer selbst überlassen ist, wie er seinen Token für die Kapitalbeschaffung gestalten möchte. Neben der Möglichkeit, einen „echten“ Equity Token auszugeben, der den Tokeninhabern eine einem Gesellschafter/Miteigentümer vergleichbare Position gewährt, kann auch ein herkömmlicher Equity Token ausgegeben werden, der den Tokeninhabern ein Genussrecht einräumt. Hierbei stellt der Tokeninhaber dem Emittenten Kapital für eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung und wird im Gegenzug dazu anteilig an den Erträgen beteiligt. Obwohl hier die Kapitalgeber mit ihrem Investment keine Gesellschafterstellung genießen, können die Erlöse aus der Tokenemission bei entsprechender Gestaltung als Eigenkapital des Emittenten ausgewiesen werden. Zweifellos ist das erhöhte Eigenkapital einer – für weitere Investitionen möglicherweise notwendige – Bankenfinanzierung mit verbesserten Konditionen bzw. höheren Volumina äußerst förderlich.
Sie wollen Ihr Projekt über die Ausgabe von Tokens finanzieren? Gerne beraten wir Sie in strategischer und rechtlicher Hinsicht rund um das Thema der Tokenisierung. Kontakt: ronald.frankl@lansky.at