Für die Geltendmachung dieses Gewinnfreibetrages nach § 10 EStG muss in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert werden. Dazu zählen auch bestimmte Fonds – mit diesen ist auch Investieren mit Fondssparen möglich.

Mit Fonds Gewinnfreibetrag aus Ihren unternehmerischen Aktivitäten nutzen

Gemäß §14 Abs. 7 Z 4 EStG (Einkommensteuergesetz) können Fonds für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet werden. Fonds mit höherem Anleihe-Anteil sind tendenziell sicherer als aktienlastige Fonds. Kapitalverluste sind aber in beiden Fällen nicht ausgeschlossen.

Wählen Sie je nach persönlicher Risikobereitschaft:

Raiffeisen Laufzeitfonds Gewinnfreibetrag 2030

Zeichnungsfrist: 3. November bis 15. Dezember 2025, letzte Ordermöglichkeit: 29. Dezember 2025, Vormittag

Laufzeit bis 20. Februar 2030, automatische Auszahlung des Fondsvermögens zu diesem Datum. Eine Auszahlung von mindestens 100,- Euro je Anteil (= Erstausgabepreis) wird angestrebt, ist jedoch nicht garantiert. Kapitalverluste sind möglich.

Das Fondsportfolio umfasst liquide Unternehmensanleihen unterschiedlicher Ertrags-/Risikokategorien (Ratingkategorien) und ist zur Veranlagung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags geeignet.

Die thesaurierende R-Variante gibt es hier

die ausschüttende R-Variante hier.

 

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