Steuerliche Behandlung bei Kauf und Verkauf von Krypto-Assets gegen Fiatgeld
Der Kauf von Krypto-Assets ist als Anschaffung von Wirtschaftsgütern zu sehen. Wird zu einem späteren Zeitpunkt dieses Asset wieder verkauft, liegt ein Veräußerungsvorgang vor. Als Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes, sowie als Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes, ist dabei der gemeine Wert des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen. (1)








