• Anwohner stellen Individualantrag wegen Verfassungs- und Gesetzwidrigkeit beim Milliardenprojekt

  • Behörden bleiben trotz Anzeigen untätig; Klimaschutz wird nicht ernstgenommen

  • BUWOG, Wohnfonds Wien, Wien-Süd und ARWAG planen 6.000 neue Wohnungen auf 65 Hektar Fläche


Der Verfassungsgerichtshof an der Wiener Freyung wird sich mit dem neben Aspern derzeit größten Städtebauvorhaben Österreichs auseinandersetzen. Im 21. Wiener Gemeindebezirk sollen im Donaufeld auf 65 Hektar Fläche zumindest 6.000 neue Wohnungen entstehen. Am Montag diese Woche stellten Anwohner einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof, um den Flächenwidmungsplan zu überprüfen. Der Antrag zeigt auf, dass die Gemeinde Wien in ihrer Widmung Fehler auf mehreren Ebenen begangen habe – inhaltlich sowie formell. Auf dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde wurde dabei weder auf die klimatische Entwicklung noch auf die landwirtschaftlichen Flächen oder bedrohte Tierarten Rücksicht genommen – so wie es die Wiener Bauordnung als gesetzlicher Rahmen vorsieht. Auch im Widmungsverfahren tauchen formale Mängel auf, nämlich, auf welcher Grundlage die Umweltprüfung beruhe. Anwohner hatten dies bereits in der Vergangenheit bei den Behörden angezeigt, die bisher noch nicht darauf reagierten. Robert Alder, Obmann des Vereins „Freies Donaufeld“, dazu: „Wir sind nicht grundsätzlich gegen leistbares Wohnen in Wien, möchten aber betonen, dass es großartige Alternativen zum industriellen Wohnbau auf der grünen Wiese gibt, wie z.B. Überbauungen oder die Bewirtschaftung des Wohnungsleerstands. Und wir bestehen auf einer Umwelt- und Sozialverträglichkeit sowie einer ordentlichen Prüfung bei einem so großen Projekt.“

Die inhaltlichen Mängel der Widmung erklärt Rechtsanwalt Wolfram Schachinger, der die Anwohner wie den Verein vertritt. „Wir gehen deswegen zum Verfassungsgerichtshof, weil der Flächenwidmungsplan des Milliardenprojekts inhaltlich gegen Vorschriften der Wiener Bauordnung genauso verstößt, wie gegen das Nachhaltigkeitsprinzip. Diesem steht die Zerstörung der letzten kühlenden und für die Landwirtschaft geeigneten Flächen auf dem Stadtgebiet diametral gegenüber. Oder kurz: Wir reden dauernd von Klimaschutz, betonieren aber das letzte Grüngebiet zu.“ Es sei verwunderlich, dass Baubehörde, Umweltschutzabteilung und Umweltanwaltschaft das Thema noch immer nicht aufgegriffen haben. „Da die Behörden hier untätig geblieben sind, bleibt für die Betroffenen kein anderer Weg mehr übrig, als sich direkt an das Höchstgericht zu wenden“, so Schachinger.

Detaillierter Hintergrund.

Das Bundesverfassungsgesetz ermöglicht über einen „Individualantrag“ eine Abkürzung zum Verfassungsgerichtshof, um z.B. ein verfassungswidriges Gesetz oder eine gesetzwidrige Verordnung überprüfen zu lassen. Im konkreten Fall geht es um eine „einfache Gesetzwidrigkeit“ in Bezug auf die Wiener Bauordnung sowie um den Verstoß gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit. Ein Individualantrag kann nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gestellt werden, wie die „Aktivlegitimation“, also die unmittelbare Betroffenheit: Daher wird der Antrag von zwei Anrainern eingebracht und vom Verein „Freies Donaufeld“ unterstützt.

Link zum Verein:

[www.freiesdonaufeld.at] (http://www.freiesdonaufeld.at)

[Die Aussendung bezieht sich auf diese OTS]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211126_OTS0027)

Im Auftrag des Vereins „Freies Donaufeld“.