Stromkonzernen bleiben bis zu 100 Prozent der Übergewinne von 2022, Öl- und Gaskonzernen bleiben mehr als 50 Prozent – Menschen und KMU bleiben auf 100 Prozent ihrer Rechnung sitzen

„Nach der heutigen Ankündigung der Bundesregierung zur Übergewinnsteuer knallen in den Vorstandsetagen die Sektkorken. Für Verbund, OMV und Co. wurden heute vorzeitige Weihnachten eingeläutet“, kritisiert SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried das „Übergewinngeschenk“ der Regierung. „Was da präsentiert wurde, ist keine Übergewinnbesteuerung, sondern ein reines Übergewinngeschenk. Stromkonzernen bleiben durch das späte Inkrafttreten bis zu 100 Prozent der Übergewinne von 2022, Öl- und Gaskonzerne können teilweise mehr als 50 Prozent behalten. Menschen sowie Klein- und Mittelbetriebe bleiben hingegen auf 100 Prozent ihrer Energierechnung sitzen“, so Leichtfried. ****

Die Fakten seien folgende, erklärt Leichtfried: „Der OMV bleiben von ihren geschätzten 6 Mrd. Euro Übergewinn nach der Steuer 5 Mrd. Euro übrig. Der Verbund wird seinen ganzen Übergewinn 2022 behalten, da die Steuer erst im Dezember gültig wird. Die Menschen haben derweil viele Milliarden zu viel für ihren Strom bezahlt.“ Leichtfried pocht darauf, sämtliche Übergewinne abzuschöpfen, wie die SPÖ seit Monaten fordert. Eine echte Übergewinnsteuer würde laut Berechnungen von Expert*innen 8 bis 10 Mrd. Euro bringen. Damit soll die Gasrechnung im Dezember für Haushalte und Betriebe erlassen und im neuen Jahr ein Gaspreisdeckel finanziert werden.

Leichtfried hebt dabei auch den „altbekannten Eiertanz“ der Bundesregierung hervor: „Wir fordern seit Jahresbeginn eine Übergewinnsteuer. Im Mai hat Nehammer so eine Steuer angekündigt. Dann herrschte Schweigen. Im August meinte Finanzminister Brunner: Wir brauchen keine Übergewinnsteuer. Im Sommergespräch sagte der Vizekanzler, eine ‚Hollodaro‘ Übergewinnsteuer bringe nichts. Was heute vorgelegt wurde, erfüllt jetzt mit Ach und Krach die EU-Vorgaben.“ Letztendlich wurde die Bundesregierung von der EU gezwungen, die Übergewinne zu besteuern. Dem Finanzminister wäre dabei anzumerken gewesen, wie „körperlich wehgetan“ es ihm habe, diese Steuer anzukündigen. (Schluss) sd/lp