Sparkasse Köln-Bonn muss nach dem AGB-Urteil neu rechnen
Weil sie nach 2018 keine Gebührenanpassungen vorgenommen hat, sieht sich die Sparkasse Köln-Bonn in puncto Rückzahlungen auf der sicheren Seite. Andererseits: Die geplante Gebührenerhöhung für Bestandskunden liegt weiter auf Eis.