LEVERKUSEN/WASHINGTON (dpa-AFX) - Bayer muss sich mit Blick auf eine wegweisende Entscheidung des obersten US-Gerichts in den Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Glyphosat gedulden. Der Supreme Court habe den "Solicitor General" am Montag um eine Stellungnahme der US-Regierung zum Fall Durnell gebeten, teilte der Agrarchemie- und Pharmakonzern mit. Damit wollen die Richter die Meinung der US-Regierung einholen. Nach der Stellungnahme des "Solicitor General" werde das oberste US-Gericht in der Sitzungsperiode 2025/26 über die Annahme des Falls entscheiden. Ein Urteil könnte dann bis zum Ende der Periode im Juni 2026 fallen. An der Börse ging es für den Bayer-Aktienkurs nach unten.

Der Dax-Konzern hatte eine Entscheidung über die Annahme des Falls durch die Richter zuletzt noch im Juni 2025 für möglich gehalten, aber auch auf die Zeit ab Herbst verwiesen. Nun werden die Richter zunächst die Meinung des "Solicitor General" abwarten. Dieser bekleidet einen der Top-Posten im US-Justizministerium. Er ist so etwas wie der oberste Anwalt der USA und vertritt die Regierung unter anderem vor dem obersten US-Gericht.

Der Ruf der Richter nach der Meinung der US-Regierung weckt bei Bayers Aktionären schlechte Erinnerung. Der Konzern hatte sich mit einem anderen Fall schon einmal an den Supreme Court gewandt, der dann ebenfalls den "Solicitor General" anrief. 2022 hatte die US-Regierung sich dann aber gegen Bayer gestellt und von der Annahme des Falls abgeraten.

Im April 2025 wandte sich Bayer nun in der Hoffnung auf ein Grundsatzurteil abermals an das oberste Gericht des Landes gewandt und beantragte eine Überprüfung des Falls "Durnell". Hintergrund sind widersprüchliche Urteile von Bundesberufungsgerichten im Streit um angebliche Krebsrisiken durch glyphosathaltige Unkrautvernichter.

Dabei steht die grundsätzliche Frage im Raum, ob das US-Bundesrecht zu Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem Recht von Bundesstaaten steht. Denn aus Sicht der US-Umweltbehörde EPA birgt Glyphosat keine Gesundheitsrisiken, wenn es entsprechend der Vorschriften angewendet wird. Die EPA hatte das Produktlabel entsprechend ohne Warnung genehmigt.

Alles in allem bleibt nun vorerst die Unsicherheit, ob Bayer sich überhaupt Hoffnung auf ein wegweisendes Grundsatzurteil machen kann. Die zuletzt deutlich erholten Bayer-Aktien gerieten nach den Neuigkeiten von diesem Montag unter Druck und verloren zuletzt rund 5 Prozent auf 25,65 Euro.

Die Erholungsgewinne seit dem Mehrjahrestief im April summieren sich gleichwohl immer noch auf rund 40 Prozent. Langfristig bleibt das Bild aber trüb: Vor der ersten Niederlage in einem Glyphosat-Prozess im Sommer 2018 hatten die Aktien noch gut 93 Euro gekostet. Die Niederlage löste eine Klagewelle aus.

Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hatte Bayer sich im selben Jahr mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto ins Haus geholt. Derzeit ist Bayer an der Börse nur noch rund 25 Milliarden Euro (29,3 Mrd Dollar) wert./mis/stw

 ISIN  DE000BAY0017

AXC0178 2025-06-30/17:10

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