Schnellere Verfahren und mehr Flexibilität im Kampf gegen den Fachkräftemangel

Wien (OTS) - Die Liste der Mangelberufe und die Rekordzahl an offenen Stellen zeigt: Viele Unternehmen suchen derzeit intensiv nach qualifizierten Arbeitskräften. Die Bundesregierung hat daher im Juli die Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte beschlossen, deren Ziel es war die Rahmenbedingungen der Rot-Weiß-Rot – Karte an einen modernen Arbeitsmarkt anzupassen, qualifizierten Zugang zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen und den Beantragungsprozess effizienter zu gestalten. Nachdem die Reform im Sommer im Parlament beschlossen wurde, tritt sie nun heute in Kraft. Qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten erhalten dadurch erleichterten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. „Viele Unternehmen suchen derzeit nach qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der demografische Wandel und der Konjunkturaufschwung im ersten Halbjahr 2022 haben den Bedarf an Fachkräften weiter erhöht. Es freut mich daher sehr, dass nun mit 1.10.2022 die reformierte Rot-Weiß-Rot - Karte in Kraft tritt und wir damit einen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels leisten“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Die Reform berücksichtigt wichtige Forderungen der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der arbeitssuchenden Fachkräfte wie unter anderem die schnellere Abwicklung der Verfahren bei der Antragsstellung und erleichterte Voraussetzungskriterien zum Erhalt der Rot-Weiß-Rot – Karte. Personen, die während ihrer Berufslaufbahn nicht durchgehend in derselben Branche tätig waren und einen anderen Beruf als den ursprünglich erlernten ausüben, erhalten nun Erleichterungen bei der Antragsstellung. Besonderes Augenmerk wurde auf Spezialistinnen und Spezialisten, die für temporäre Projekte am österreichischen Arbeitsmarkt tätig sein können, gelegt. Gerade im Tourismus, der Pflege und im Gesundheitsbereich werden Verbesserungen wirken, weil die Karte unbürokratischer in Anspruch genommen werden kann und die notwendigen Punkte deutlich leichter zu erreichen sind.

„Mit Inkrafttreten der Reform können Betriebe, die aktuell ohnehin aufgrund der geopolitischen Situation vor besondere Herausforderungen gestellt sind, schneller und mit geringerem bürokratischen Aufwand eine Rot-Weiß-Rot – Karte beantragen. Wichtig war es uns auch Tourismusbetriebe zu unterstützen. Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter, die bereits drei Jahre beschäftigt waren, haben daher künftig die Möglichkeit, als Stammsaisonier beschäftigt zu werden und anschließend eine Rot-Weiß-Rot – Karte zu erhalten,“ betont Kocher weiter.

Künftig können für Projekte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu sechs Monate nach Österreich kommen und benötigen dafür nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung ohne umfassendes Verfahren. Besonders IT- Fachkräfte können von dieser Möglichkeit profitieren. Diese Fachkräfte können gegebenenfalls im Anschluss eine Rot-Weiß-Rot – Karte erhalten.