PEKABE zu den Rahmenbedingungen für einen möglichen General-Pensionskassenvertrag
Für die Übertragung der Abfertigung muss es klare Spielregeln geben. Vor- und Nachteile sind umfassend und transparent darzulegen.
Das staatliche Pensionssystem kann in Österreich auch im internationalen Vergleich als attraktiv bezeichnet werden. Bestrebungen dieses System durch einen weiteren Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge zu ergänzen sind grundsätzlich zu begrüßen, wenn dabei die Rahmenbedingungen attraktiv und fair ausgestaltet werden.
Vom Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen wird vorgeschlagen, die in den Mitarbeitervorsorgekassen angesammelten Beträge („Abfertigung Neu“) bei Pensionsantritt nahtlos und steuerfrei in eine Pensionskasse zu übertragen. Für diese Übertragung müssten jedenfalls transparente Rahmenbedingungen geschaffen und sowohl die Vor- und Nachteile offen dargestellt werden. PEKABE hat das Thema mit Betroffenen aktuell diskutiert. Dabei haben sich folgende Punkte als besonders bedeutend herausgestellt:
Wahlmöglichkeit: die Übertragung darf nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Auszahlung der Abfertigung zum Pensionsantritt muss weiterhin uneingeschränkt und zu unveränderten steuerlichen Bedingungen möglich sein. Eine freie Wahl des Pensionskassenanbieters, des Veranlagungsrisikos bzw. der Veranlagungsstrategie ist dauerhaft zu gewährleisten.
Steuerliche Behandlung: neben der Begünstigung im Fall der Übertragung ist zu klären wie zukünftige Pensionszahlungen zu versteuern sind.
Übertragung von Teilbeträgen: die Option, auch nur einen Teil der Abfertigung in eine Pensionskasse zu übertragen, ist vorzusehen. Dadurch könnten zusätzliche Interessenten für das Modell erreicht werden.
Unveränderte Regeln bei Kündigung: es darf keinesfalls zu Änderungen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Abfertigungen (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz – BMSVG) kommen. Der Zugriff auf den Abfertigungsanspruch muss bei Kündigung durch den Arbeitgeber während des gesamten Berufslebens wie bisher uneingeschränkt möglich sein.
Transparenz / Risikoaufklärung: eine umfassende und allgemein verständlichen Aufklärung durch unabhängige Institutionen über Chancen und Risiken der Kapitalübertragung ist sicherzustellen. Dabei ist besonders auf das Risiko der Kapitalmarktabhängigkeit künftiger Pensionsleistungen hinzuweisen, beispielsweise Schwankungen der Pensionshöhe und mitunter fehlende Inflationsabgeltung.
Möglichkeit der Kapitalentnahme: wie auch in anderen Staaten soll die Möglichkeit zur (teilweisen) Kapitalentnahme in klar definierten Fällen geschaffen werden. Beispielsweise könnte dies eine Investition in eine Seniorenwohnung, Pflegemaßnahmenerfordernis und ähnliches betreffen.
Peter Weller, der Vorsitzende von PEKABE, dazu: „Die Diskussion hat gezeigt, dass es sich um ein komplexes Thema handelt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des General-Pensionskassenvertrags sind noch einige Hausaufgaben zu erledigen.“
Über PEKABE
PEKABE ist die einzige europäische Konsumentenorganisation, welche die Interessen von über einer Million Berechtigter der österreichischen Pensionskassen unabhängig und überparteilich vertritt.